Stechuhr-Beschluss des BAG: Jetzt kommt die Reform des Arbeitszeitgesetzes

06. Mai 2023

Zumindest hat Hubertus Heil einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte ja mit seinem Beschluss vom 13.9.2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden, dass alle Arbeitgeber in Deutschland ab sofort die Arbeitszeit aufzeichnen müssen. Nur wie das gehen soll, hat das BAG nicht gesagt. Das muss jetzt der Gesetzgeber regeln. Das Arbeitsministerium plant Folgendes:

Noch mehr Bürokratie?

Der viel beschworene Untergang der Vertrauensarbeitszeit wird also nicht kommen. Hubertus Heil verspricht unbürokratische Möglichkeiten zur Erfassung der Arbeitszeit. Die FDP befürchtet dagegen ein Bürokratiemonster.

Die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Danach muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass

●  Beginn, Ende und

●  Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmer

●  jeweils am Arbeitstag

elektronisch erfasst werden.

Die Aufzeichnung kann durch den Arbeitnehmer selbst oder durch einen Dritten erfolgen, etwa einen Vorgesetzten. Auf Verlangen müssen die Beschäftigten über die Aufzeichnungen inhaltlich informiert werden.

Die Aufzeichnung kann über jetzt schon bestehende elektronische Systeme oder aber auch über Apps auf dem Mobiltelefon erfolgen. Rechtens ist auch eine kollektive Arbeitszeiterfassung durch die Nutzung und Auswertung elektronischer Schichtpläne, sofern sich daraus Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ableiten lassen.

Ausnahmen werden im Tarifvertrag erlaubt

In Tarifverträgen können Sonderreglungen vereinbart werden, etwa dass auch nachträglich oder auf Papier erfasst werden kann. Auch für Kleinbetriebe werden Sonderregelungen geprüft.

Mehr ist leider im Moment noch nicht bekannt. Daher werden wir hier abwarten müssen, bis das Gesetz schlussendlich verabschiedet ist. Wir werden den Fortgang beobachten und Sie auf dem Laufenden halten.

Eine Aussage von Hubertus Heil macht jedoch Hoffnung auf pragmatische Lösungen: „Wir werden die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes so gestalten, dass sie für die Betriebe nicht zu unnötiger Bürokratie führt und Flexibilität für die Beschäftigten weiter ermöglicht“, sagte Heil im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. „Deswegen wird Vertrauensarbeitszeit weiter möglich sein – ohne Stechuhr“ (Quelle: RND, 3.3.2023).

Arbeitszeiterfassung
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