Stufenweise Wiedereingliederung im Eilverfahren

07. Juni 2024

Waren Mitarbeiter lange arbeitsunfähig, findet zum Wiedereinstieg oft eine stufenweise Wiedereingliederung statt. Einen Anspruch hierauf haben Beschäftigte aber nicht immer (Arbeitsgericht Aachen, 12.3.2024, Az. 2 Ga 6/24).

Hirntumor führt zu Arbeitsunfähigkeit

Der Fall: Ein Angestellter erkrankte an Krebs. Nach Therapie stellte seine Hausärztin einen Wiedereingliederungsplan auf, den der Arbeitgeber ablehnte. Der Fall landete vor Gericht.

Schwerbehinderung gibt den Ausschlag

Die Entscheidung: Der Mitarbeiter gewann. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung der Wiedereingliederung. Anders ist es bei schwerbehinderten Menschen. Hier kann der Arbeitgeber nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX verpflichtet sein, an Maßnahmen der Wiedereingliederung mitzuwirken. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung.

Fazit: Achten Sie auf die Feinheiten

Wäre der Mitarbeiter nicht schwerbehindert gewesen, wäre der Fall wahrscheinlich anders ausgegangen. Achten Sie also bei Ihren Entscheidungen immer auf alle Feinheiten des Einzelfalls!

stufenweise Wiedereingliederung
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge