Wie wirken sich Beschäftigungsverbote auf den Urlaub aus?

13. Januar 2025

Angenommen, eine Kollegin bekommt mehrere Kinder in relativ kurzen Abständen. Es reihen sich also mehrere Schwangerschaften und Beschäftigungsverbote aneinander. Was passiert dann mit dem Urlaub – verfällt dieser irgendwann, gibt es hier eine Deadline (Bundesarbeitsgericht, 20.8.2024, Az. 9 AZR 226/23)?

Verbot reiht sich an Verbot

Der Fall: Eine Beschäftigte verlangte die Abgeltung von 68 Arbeitstagen Urlaub aus den Jahren 2017 bis 2020 von ihrem Arbeitgeber. Mit Wirkung zum 1.12.2017 sprach der Arbeitgeber für die seinerzeit schwangere Beschäftigte ein Beschäftigungsverbot aus. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt aus dem laufenden Kalenderjahr 5 Tage Resturlaub. Durch Mutterschutzfristen und Stillzeiten für ihre Kinder reihten sich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehrere Beschäftigungsverbote nahtlos aneinander. Der Arbeitgeber wollte nicht zahlen, bei „Nichtarbeiten“ könne auch kein Urlaub entstehen.

Entsteht Urlaub oder nicht?

Die Entscheidung: Die Beschäftigte gewann. Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutz kosten nicht den Urlaub. Im Gegenteil, auch im Beschäftigungsverbot entstehen Urlaubsansprüche. Diese Ansprüche und der Urlaub, der vor dem Beschäftigungsverbot nicht genommen werden kann, können im Urlaubsjahr der Rückkehr aus dem Beschäftigungsverbot genommen werden oder im darauffolgenden Jahr. Reihen sich mehrere Beschäftigungsverbote aneinander, verschiebt sich der Urlaubsanspruch entsprechend nach hinten.

§ 24 Mutterschutzgesetz: Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten



Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Fazit: Retten Sie den Urlaub der Kolleginnen

Informieren Sie Ihre Kolleginnen entsprechend, damit diesen kein Urlaubstag bzw. kein Tag der Urlaubsabgeltung verloren geht

Beschäftigungsverbot
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