Angenommen, eine Kollegin bekommt mehrere Kinder in relativ kurzen Abständen. Es reihen sich also mehrere Schwangerschaften und Beschäftigungsverbote aneinander. Was passiert dann mit dem Urlaub – verfällt dieser irgendwann, gibt es hier eine Deadline (Bundesarbeitsgericht, 20.8.2024, Az. 9 AZR 226/23)?
Verbot reiht sich an Verbot
Der Fall: Eine Beschäftigte verlangte die Abgeltung von 68 Arbeitstagen Urlaub aus den Jahren 2017 bis 2020 von ihrem Arbeitgeber. Mit Wirkung zum 1.12.2017 sprach der Arbeitgeber für die seinerzeit schwangere Beschäftigte ein Beschäftigungsverbot aus. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt aus dem laufenden Kalenderjahr 5 Tage Resturlaub. Durch Mutterschutzfristen und Stillzeiten für ihre Kinder reihten sich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehrere Beschäftigungsverbote nahtlos aneinander. Der Arbeitgeber wollte nicht zahlen, bei „Nichtarbeiten“ könne auch kein Urlaub entstehen.
Entsteht Urlaub oder nicht?
Die Entscheidung: Die Beschäftigte gewann. Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutz kosten nicht den Urlaub. Im Gegenteil, auch im Beschäftigungsverbot entstehen Urlaubsansprüche. Diese Ansprüche und der Urlaub, der vor dem Beschäftigungsverbot nicht genommen werden kann, können im Urlaubsjahr der Rückkehr aus dem Beschäftigungsverbot genommen werden oder im darauffolgenden Jahr. Reihen sich mehrere Beschäftigungsverbote aneinander, verschiebt sich der Urlaubsanspruch entsprechend nach hinten.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!