Dass der Bereitschaftsdienst von Klinikärzten Arbeitszeit ist, das ist rechtlich längst geklärt. Dass er dann aber auch als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts gilt und Partnerschaftsmonate kosten kann, daran denkt man nicht unbedingt. In diesem Sinne hat aber das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt nun entschieden (15.12.2022, Az. L 2 EG 3/21).
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Der Fall: Eine Klinikärztin bezog nach der Geburt ihres Kindes 2016 für 11 Monate das Basiselterngeld, ihr Mann anschließend für 3 Monate. Danach arbeiteten beide in Teilzeit und nahmen die 4 Partnerschaftsbonus-Monate in Anspruch. Dafür mussten die Eltern 4 Monate gleichzeitig im Monatsdurchschnitt nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein (Rechtslage bis zum 31.8.2021).
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Mutter durch ihre Bereitschaftsdienste in einigen Monaten über die 30 Wochenstunden kam. Also verlangte die Behörde ihr Geld zurück. Dagegen klagte die Ärztin.
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Die Entscheidung: Der Bereitschaftsdienst war vollständig als Arbeitszeit zu berücksichtigen, weil die Ärztin sich auf Weisung ihres Arbeitgebers in der Klinik aufhalten musste und dies auch vergütet wurde. Zudem konnte sich der Elternteil während des Bereitschaftsdienstes gerade nicht um die Betreuung seines Kindes kümmern.
Außer Acht bleiben darf auch nicht, dass sich die Höhe des Elterngelds nach dem Einkommen vor der Geburt richtet. Hier wird auch das Einkommen aus Bereitschaftsdiensten mit eingerechnet und wirkt sich damit positiv für die Eltern aus. Dann ist es nur folgerichtig, wenn man die Zeiten auch bei den Bonusmonaten mit einbezieht, so die Begründung der Richter.
FAZIT
„Warnen“ Sie Eltern in Ihrer Dienststelle
Geben Sie dieses Urteil an die werdenden Eltern in Ihrer Dienststelle weiter. Wenn sie die Bonusmonate beanspruchen wollen, ist es eventuell ratsam, in dieser Zeit auf Bereitschaftsdienste zu verzichten. Das sollten die Eltern vorab gut durchkalkulieren.
Ich würde mir hier tatsächlich beides durchrechnen und sehen, wovon die Familie schlussendlich mehr profitiert. Die Kinder profitieren sicher von weniger Bereitschaftsdienst und mehr Zeit mit Papa und Mama. Aber natürlich weiß ich, dass die hohen Lebenshaltungskosten Eltern oft schnell zurück in die Arbeit zwingen.
EXKURS: Elterngeld und ElterngeldPlus
Das Elterngeld dient dazu, fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes nur noch in Teilzeit oder gar nicht mehr arbeiten. Basiselterngeld können Eltern nur in den ersten
14 Lebensmonaten bekommen. Eltern können aber bis zu 4 zusätzliche Monate das sogenannte ElterngeldPlus als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn nach aktueller Rechtslage beide Elternteile in diesem Zeitraum zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten (§ 4b Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).
Das Basiselterngeld lässt sich durch das ElterngeldPlus strecken. Ein Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt gar nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld – wird dafür aber eben länger gezahlt, nämlich doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
Neben dem Elterngeld gibt es auch das Kindergeld, das die Eltern bei der Familienkasse beantragen. Dieses beträgt seit dem 1.1.2023 250 € monatlich und wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr der Kinder bezahlt. Im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studium kann es auch bis zum 25. Lebensjahr bezahlt werden.
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