Prüfungsangst ist kein Rechtfertigungsgrund für Schummeln. Das musste auch ein Azubi lernen, der sich krankschreiben ließ, um eine Prüfung zu schwänzen. Dies ist ein Vertrauensbruch, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (Arbeitsgericht Siegburg, 17.3.2022, Az. 5 Ca 1849/21).
Ein 24-jähriger Mann machte eine Ausbildung zum Sport- und Gesundheitstrainer. Er fiel bei einer schulischen Prüfung durch; die Nachholprüfung war für den 5./6.10.2021 angesetzt. Am 6.10.2021 legte er aber im Fitnessstudio persönlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum 5. bis 7.10.2021 vor. Dann absolvierte er ein intensives Krafttraining. An der Prüfung nahm er nicht teil.
Am 6.10.2021 erhielt er die fristlose Kündigung und klagte dagegen vor dem Arbeitsgericht in Siegburg.
Simulieren ist Kündigungsgrund
Er verlor. Denn er hatte sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ausstellen lassen, um den für den 5. und 6.10.2021 angesetzten Nachholprüfungen zu entgehen. Dies ist eine erhebliche Pflichtverletzung, die schlussendlich die Kündigung rechtfertigt. Somit ist der Azubi jetzt arbeitslos.
Lügen haben kurze Beine
Der Azubi hatte zu offensichtlich geschummelt. Von einem 24-jährigen Mann kann man auch ein reiferes Verhalten erwarten. Ihre jungen Azubis sollten Sie von Anfang an die Hand nehmen, sie zum Lernen animieren und unterstützen, wenn mal was danebengeht. Dann entstehen solche Situationen erst gar nicht!
Bitte beachten Sie, dass den Azubis nach der Probezeit nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Die Probezeit beträgt 3 Monate (§ 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Auszubildende). Im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund müssen die Gründe in der Kündigung benannt werden. Und natürlich ist auch hier die Kündigung schriftlich auszustellen (§ 22 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz).
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