Einer Pflegekraft wurde fristlos gekündigt, weil sie im Verdacht stand, 4 Heimbewohner einer Behinderteneinrichtung getötet zu haben. Sie klagte gegen die Kündigung und verlangte eine Abfindung sowie ein Schmerzensgeld (Arbeitsgericht Potsdam, 1.2.2022, Az. 7 Ca 642/21).
Der Arbeitgeber hatte der 52-jährigen Pflegerin in einer Behinderteneinrichtung im April 2021 fristlos gekündigt, als sie verdächtigt wurde, dort mehrere Tötungsdelikte begangen zu haben. Später wurde sie strafrechtlich wegen Mordes verurteilt und in eine Psychiatrie überstellt.
Gegen die Kündigung erhob die Pflegerin eine Kündigungsschutzklage und klagte auf Entschädigung und Schmerzensgeld wegen einer sehr schwierigen Arbeitssituation und wegen Mobbings. Alle Klagen wurden abgewiesen.
Hilfe für betroffene Angehörige
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