Polizist mit nur einer Niere darf nicht entlassen werden

05. August 2022

Dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin wird für viele Ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen Auswirkung haben. Es ist gut, dass sich die Verwaltungsrichter schützend vor den Arbeitnehmer gestellt haben (VG Berlin, 27.6.2022, Az. VG 36 L 220/22).

In dem Fall ging es um einen Bundespolizisten. Seit September 2016 absolvierte er den Vorbereitungsdienst, zum Mai 2019 wurde er in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Während des Vorbereitungsdienstes musste bei ihm aus gesundheitlichen Gründen eine Niere entfernt werden.

Der Dienstherr hielt den Polizisten deshalb für (polizei­)dienstunfähig und gesundheitlich nicht geeignet, jedoch gesundheitlich geeignet für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Der Polizist wurde daraufhin entlassen. Dagegen klagte er zunächst im Eilverfahren.

Entlassung vorerst nicht gerechtfertigt

Dem VG Berlin ging das alles zu schnell. Es sei offen, ob die Entlassung rechtmäßig sei. Der Dienstherr habe den Gesundheitszustand des Polizisten nicht ausreichend individuell geprüft. Ob ihm aktuell oder prognostisch die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit fehle, müsse ein Sachverständigengutachten klären.

Personalrat ist gefragt

Sie als Personalrat sollten diesen Beschluss im Hinterkopf behalten. Ohne genaue Prüfung des Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen kann ein Beamter auf Probe nicht ohne Weiteres entlassen werden.

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