Reichsbürger sind bei der Polizei fehl am Platz

05. Mai 2022

Die Nachrichten sind derzeit vom Krieg in der Ukraine geprägt. Daneben ist kaum noch für etwas anderes Raum, auch nicht in der Politik. Dabei wäre es an der Zeit, einen Blick auf unsere Gesellschaft zu werfen und endlich einzugreifen. Denn unsere Gesellschaft hat sich schon während der Pandemie tief gespalten und im Ukraine-Krieg hat sich diese Spaltung leider noch weiter verfestigt. Das ist an sich schon bedenklich; wenn dann aber radikales Gedankengut sogar bei der Polizei ankommt, wird es über kurz oder lang gefährlich (Landesarbeitsgericht Hamburg, 22.4.2022, Az. 7 Sa 49/21).

Ein Polizist war seit Juli 2019 bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt. Eingesetzt war er unter anderem im Objektschutz, er war mit der Bewachung von Generalkonsulaten und jüdischen Einrichtungen betraut. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) Anwendung. Auf seinem LinkedIn-Profil gab er „Polizeidienst bei der Polizei Hamburg“ an, das Profil ist inzwischen gelöscht.

Auf seiner Homepage verlinkte er ein Video mit folgender Frage: „#3 Talk About … Ist Deutschland besetzt oder frei? Einfach mal frei nach Schnauze!“ Im Video erklärte der Polizist, dass er das Grundgesetz (GG) als „Scheißdreck von Verfassung“ verstehe und von der Logik her das GG „von unseren Besatzern“ und eine „nette Art Betriebsordnung“ sei. Er sei mittlerweile immer mehr davon überzeugt, „dass wir ein besetztes Gebiet sind“. Das Landesamt für Verfassungsschutz sei ein Beobachtungsobjekt für „Reichsbürger und Selbstverwalter“.

Polizist wurde entlassen

Der Polizist wurde ordentlich zum 31.12.2020 entlassen. Er erhob Kündigungsschutzklage. In erster Instanz gewann er noch. Die Richter führten aus, dass man ihn auf einen weniger sicherheitsrelevanten Arbeitsplatz hätte versetzen können. Der Arbeitgeber aber ging in Berufung und gewann. Die Kündigung war damit wirksam.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L sind Hamburgs Beschäftigte verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des GG zu bekennen. Jeder Beschäftigte muss ein Mindestmaß an Verfassungstreue aufbringen, dazu gehört, dass er den Staat, die Verfassung oder deren Organe weder beseitigen will noch sie beschimpft oder verächtlich macht. Dazu passt das Video des Polizisten, welches er veröffentlicht bzw. auf seiner Homepage verlinkt hatte, nicht. Er konnte daher nicht länger im Polizeidienst verbleiben.

Staatsdiener müssen zwingend neutral sein

Ein Staatsdiener, der den Staat nicht anerkennt – das ist ein Widerspruch in sich. Es ist gut, dass die Richter so entschieden haben. Denn die Würde des Menschen ist unantastbar, das steht nicht umsonst in unserem Grundgesetz. Radikale, gleich aus welcher Richtung, treten unsere Würde mit Füßen – im Staatsdienst haben sie deswegen nichts verloren. Stellen Sie sich vor, der Polizist muss eine staatliche Maßnahme durchsetzen, also die Maßnahme eines Staates, den er nicht mal anerkennt. Es liegt auf der Hand, dass dies nicht funktionieren kann. Vielmehr besteht die Gefahr, dass dringende Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden.

Schwierig ist es auch, wenn sich ein Kollege frei nach Xavier Naidoo geläutert gibt: „Ich war auf einem Irrweg, jetzt bin ich wieder richtig abgebogen …“ Das kann sein, jeder hat eine 2. Chance verdient. Dennoch sollte ein geläuterter Charakter im Staatsdienst keine 2. Chance bekommen, dafür ist die Gefahr eines Rückfalls und der Unglaubwürdigkeit des geläuterten Kollegen zu groß. Jede seiner Entscheidungen könnte angezweifelt werden. Der Staat würde sich hier sicher keinen Gefallen tun. Sehen Sie bei einem Kollegen, einer Kollegin Tendenzen ins Querdenkeroder Reichsbürgertum, suchen Sie das Gespräch. Vielleicht kommen Sie noch an ihn bzw. sie heran! Das wäre optimal!

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