Über Personalschlüssel entscheidet Ihr Dienstherr

05. Mai 2022

Gerade im Pflegebereich, aber auch in der Verwaltung spürt man den Fachkräftemangel besonders. Als Personalrat sind Sie mit den Leiden Ihrer Kolleginnen und Kollegen zwar vertraut, aber Sie können leider nicht für mehr Planstellen sorgen. Das liegt in der Hand Ihres Dienstherrn. Auch die Einigungsstelle kann hier nicht helfen, wie der folgende Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zeigt (17.12.2021, Az. 1 ABR 25/20). Er spielt zwar in der freien Wirtschaft, ist aber auf den öffentlichen Dienst übertragbar.

Der Arbeitgeber, eine Klinik, und der Betriebsrat stritten darüber, ob der Arbeitgeber genügend Personal eingesetzt habe, um seine Mitarbeiter vor eventuellen Überlastungen ausreichend zu schützen. Betriebsvereinbarungen wurden geschlossen, in denen man das Prozedere zu Gefährdungsbeurteilungen und den Maßnahmen, die man daraus ergreifen muss, festlegte. Dennoch forderte der Betriebsrat eine Regelung zu einer Mindestquote des einzusetzenden Personals in den einzelnen Stationen der Klinik.

Der Arbeitgeber stellte sich gegen eine solche Quotenfestlegung. Schließlich legte eine einberufene Einigungsstelle einen Personalschlüssel fest. Dies, nachdem diverse Sachverständigengutachten eingeholt sowie Befragungen und Workshops durchgeführt wurden. Der Personalschlüssel wurde für die Bereiche Allgemeinpädiatrie und der Intensivstation/Neonatologie festgeschrieben. Dagegen wehrte sich der Arbeitgeber.

Spruch der Einigungsstelle ist unwirksam

Vor dem BAG bekam der Arbeitgeber recht. Die Richter erklärten den Teilspruch der Einigungsstelle für unwirksam. Die Begründung: Im konkreten Fall sei nicht eindeutig definiert worden, welchen Regelungsauftrag die Einigungsstelle überhaupt habe. Dies aber sei Voraussetzung für einen rechtlich bindenden Einigungsstellenspruch.

Zeichen stehen nicht auf Ausbau

Auch wenn jeder weiß, dass gerade im Klinikbereich und in der Verwaltung mehr Personal gefragt wäre, stehen die Zeiten doch auf Personalabbau. Raten Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen, Überlastungen auf jeden Fall anzuzeigen, denn sonst kann man nie belegen, dass ein Plus an Planstellen geschaffen werden muss.

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