Arbeitszeiterfassung in der Dienststelle: Bestimmen Sie als Personalrat mit?

26. Februar 2026
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Ein Personalrat in Bremen stritt mit seinem Dienstgeber über die Mitbestimmung bezüglich des Zeitpunkts der Einführung der Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte an Schulen. Auch wenn dieser Fall in Bremen spielt – Personalräte in ganz Deutschland können hieraus ihre Lehren ziehen (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, 7.1.2026, Az. 6 LP 165/25).

Der Fall: Der Personalrat Schulen hatte im Juli 2024 bei der Senatorin für Kinder und Bildung einen Initiativantrag zur Arbeitszeiterfassung an Schulen gestellt. Dieser sah u. a. vor, dass zunächst ab dem 1.2.2025 als Pilotprojekt die Arbeitszeit aller Beschäftigten erfasst werden sollte. Ab Beginn des Schuljahres 2025/2026 sollte dies an allen Schulen gelten. Der Personalrat schlug noch Regelungen über die zu erfassenden Daten und die schrittweise zu erfolgende technische Umsetzung der Arbeitszeiterfassung und eine Verpflichtung zur Evaluierung vor. Die Senatorin hat den Antrag abgelehnt. Der Fall ging vor die Einigungsstelle, die im Februar 2025 zugunsten des Personalrats entschied. Im April 2025 beschloss der Senat der Freien Hansestadt Bremen, dem Spruch der Einigungsstelle nicht zu folgen und den Initiativantrag des Personalrats abzulehnen. Der Personalrat klagte auf Feststellung, dass der Beschluss der Einigungsstelle verbindlich ist.

INFO: Stechuhrbeschluss – BAG schafft Fakten, Gesetzgeber liefert nicht


Schon seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (13.9.2022, Az. 1 ABR 22/21) steht fest, dass alle Arbeitgeber in Deutschland zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Im Beschluss ging es auch um ein Initiativrecht zur Arbeitszeitaufzeichnung, allerdings des Betriebsrats. Seitdem wird uns von der Politik ein entsprechendes neues Arbeitszeitgesetz versprochen, in welchem auch die Aufzeichnung geregelt werden soll. Bis heute gibt es aber kein entsprechendes Gesetz. Hätte der Gesetzgeber schon gehandelt, hätte der Personalrat gar nicht klagen müssen, denn dann wäre klar, wie aufzuzeichnen ist. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung unter Friedrich Merz nun endlich liefert und das Arbeitszeitgesetz wie angekündigt umfassend reformiert.

Einigungsstellenspruch ist teilweise verbindlich

Das Urteil: Das Gericht entschied, dass der Zeitpunkt der Einführung der Arbeitszeiterfassung nicht der Mitbestimmung unterliegt. Die Arbeitszeit muss schon von Gesetzes wegen erfasst werden. Ebenso wenig bestimmen Sie als Personalrat darüber mit, mit welchen technischen Mitteln die Arbeitszeit erfasst wird (z. B. händisch oder digital). Aber: Soweit die Einigungsstelle geregelt hat, in welchen Schritten die Arbeitszeiterfassung eingeführt wird, welche Daten erhoben werden und inwiefern eine Evaluierungspflicht besteht, ist ihr Spruch verbindlich und muss beachtet werden. Insofern hat der Personalrat sein Initiativrecht rechtmäßig ausgeübt. Die Hansestadt Bremen darf dies nicht missachten.

HINWEIS: Bremen als Beispiel?

Alle Arbeitgeber und Dienstherren in Deutschland müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Sind auch Sie Personalrat an einer Schule und kommt Ihr Dienstherr seiner Aufzeichnungspflicht nicht nach, dann können Sie Bremen und dieses OVG-Urteil als Vorbild nehmen und eine Aufzeichnung nach dem Vorbild der Hansestadt einfordern. Sie müssen das Rad ja nicht neu erfinden.

Fachkräftemangel in der Schule

Der Fachkräftemangel ist überall in Deutschland sichtbar. Auch in den Schulen. Deswegen soll das vorhandene Personal mehr arbeiten. Insbesondere in Brandenburg und teils in Bayern müssen Lehrer eine zusätzliche Unterrichtsstunde leisten. Diese Mehrarbeit sorgt für Proteste und rechtliche Auseinandersetzungen.

Brandenburg: Seit dem zweiten Schulhalbjahr 2025/2026 müssen etwa 60 % der Lehrkräfte eine Stunde mehr pro Woche unterrichten, um Unterrichtsausfall zu begrenzen. Die Gewerkschaft GEW bereitet Klagen vor.

Bayern: Ein verpflichtendes Arbeitszeitmodell, bei dem Grundschullehrer 5 Jahre lang eine Stunde mehr arbeiten sollten, wurde vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig gekippt. Das Modell wird nun überarbeitet. Wir dürfen also gespannt sein, wie es mit der Arbeitszeit an Schulen und mit dem Fachkräftemangel weitergeht. Etwas besorgt bin ich in diesem Bereich schon, geht es doch um unsere Kinder und damit um unsere Zukunft. Das sollten wir alle mal in den Fokus rücken!

FAZIT Nächstes Schuljahr geht es los

Nach der Gerichtsentscheidung wird das Pilotprojekt nun im kommenden Schuljahr starten. Machen Sie es wie der Personalrat aus Bremen und wehren Sie sich, wenn Ihre Initiativrechte missachtet werden.

Arbeitszeiterfassung
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