Dienstherr ignoriert uns – was jetzt?

19. März 2026

Frage: Wir haben unser Initiativrecht genutzt und eine Dienstanweisung für Administratoren der IT-Systeme und IT-Dienste erstellt. Aus datenschutzrechtlichen und sicherheitsrelevanten Gründen halten wir es für erforderlich, diese Thematik zeitnah verbindlich zu regeln. Unser Dienstherr nimmt aber keine Stellung, was können wir da tun?

Antwort:  Ihr Dienstherr ist verpflichtet Stellung zu nehmen, schon aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit.  Ich würde ihm noch mal schreiben, ihn an die Sache erinnern und ihn auffordern zu reagieren. Hierzu setzen Sie eine Frist, sagen wir mal von maximal zwei Wochen.

Falls er wieder nicht reagieren sollte, Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen werden, z.B. zur Prüfung der Einleitung des Stufenverfahrens. Sie können das Verhalten auch in der nächsten Personalversammlung thematisieren, das erzeugt oft auch Druck auf die Dienststellenleitungen.  Das sind die Dinge, die Sie tun können. Leider kommt es immer wieder vor, dass Dinge „ausgesessen“ werden sollen. Das ist aber nicht richtig. 

Initiativrecht
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