Ein Mitarbeiter wird beschuldigt: Was sind Ihre Rechte, Pflichten und Handlungsspielräume?

22. Januar 2026

Der Vorwurf eines Fehlverhaltens kann für Beschäftigte wie auch für Sie als Personalrat eine erhebliche Belastung darstellen. Oft stehen Aussagen gegen Aussagen, während rechtliche Unsicherheiten und emotionale Spannungen den Arbeitsalltag prägen.

Frage: Wenn einer unserer Kollegen schwerwiegend beschuldigt wird (etwa der sexuellen Belästigung, des Diebstahls oder aufgrund ähnlicher Vorwürfe): Welche Rechte und Pflichten haben wir als Personalrat in einer solchen Situation? Dürfen wir aktiv unterstützen, nur beraten oder ist Zurückhaltung geboten?

Maria Markatou: Als Personalrat stehen Sie immer wieder vor schwierigen Situationen.

Besonders heikel wird es, wenn ein Beschäftigter von Dritten schwerwiegend beschuldigt wird – sei es sexuelle Belästigung, Diebstahl oder eine vergleichbare Anschuldigung. Hier stellt sich die Frage: Welche Rechte und Pflichten haben Sie? Darf man aktiv unterstützen, lediglich beraten oder ist Zurückhaltung geboten? Die Balance zwischen Schutz der Betroffenen, Wahrung der Rechte des Mitarbeiters und eigenen Pflichten als Personalrat erfordert Umsicht, Fachwissen und eine klare Vorgehensweise.

Ihre Informations- und Mitbestimmungsrechte

Sie als Personalrat haben das Recht, informiert zu werden, sobald arbeitsplatzbezogene Maßnahmen gegen einen Mitarbeiter geplant sind, die mitbestimmungspflichtig sein könnten. Dazu gehören Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen. Sie sollten prüfen, ob die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte nach den Personalvertretungsgesetzen der Länder eingehalten werden, bevor die Dienststelle Entscheidungen trifft. Wichtig ist: Ihre Rechte greifen nur im Rahmen arbeitsrechtlicher Maßnahmen, nicht bei strafrechtlichen Ermittlungen Dritter.

Sie haben eine beratende Funktion

In Fällen schwerwiegender Anschuldigungen ist Ihre primäre Rolle, zu beraten. Sie als Personalrat sollten dem Mitarbeiter seine Rechte erläutern, z. B. zu Einsicht in Personalakten, Anspruch auf Akteneinsicht oder rechtlichen Schritten. Auch die Vermittlung von rechtlicher Unterstützung, Anwälten oder innerbetrieblichen Ombudsstellen gehört dazu. Dabei gilt: Beratung bedeutet nicht, dass Sie Tatsachen beurteilen oder Partei ergreifen.

Warum Sie sich zurückhaltend und neutral verhalten sollten

Besonders sensibel ist das Thema Neutralität. Sie als Personalrat sollten aktiv keine Ermittlungen übernehmen oder eigene Beweise sammeln. Auch öffentliche Stellungnahmen sind nicht zulässig, da sie den Sachverhalt beeinflussen oder rechtliche Konsequenzen verschärfen könnten. Zurückhaltung schützt Sie vor Haftungsrisiken und sichert die Integrität des Verfahrens.

Unterstützen Sie innerhalb Ihrer Grenzen

Sie können aktiv unterstützen, soweit es Ihre Mitbestimmungs- und Beratungsrechte erlauben. Dazu gehört, dass Sie bei internen Gesprächen den Ablauf erklären, auf Einhaltung der Verfahrensregeln achten oder ggf. die Teilnahme an Personalgesprächen vermitteln. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass der Betroffene Zugang zu den ihm zustehenden Ressourcen hat, z. B. Rechtsberatung oder Unterstützung durch Vertrauenspersonen. Alles, was darüber hinausgeht, wie etwa eigene Ermittlungen oder Einflussnahme auf Dritte, ist unzulässig.

Schützen Sie den Beteiligten

Ein weiteres zentrales Thema ist der Schutz aller Beteiligten. Achten Sie als Personalrat darauf, dass der beschuldigte Mitarbeiter nicht voreilig stigmatisiert wird und sowohl die Opfer als auch die Hinweisgeber geschützt sind. Datenschutz, Schweigepflicht und die Vermeidung von Repressalien sind entscheidend. Eine klare Struktur und sorgfältige Dokumentation aller Schritte sind daher unverzichtbar.

Fazit: Neutralität wahren und trotzdem helfen

Sie als Personalrat bewegen sich in solchen Fällen auf einem sensiblen Terrain. Beratung, Aufklärung über Rechte und Mitbestimmungsrechte, neutrale Haltung und Schutz der Beteiligten bilden den Kern Ihrer Aufgaben. Aktiv unterstützen dürfen Sie innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen; eigene Ermittlungen oder Einmischung sind nicht zulässig. Mit Umsicht, klarer Abgrenzung und professioneller Vorgehensweise können Sie den betroffenen Mitarbeiter sachlich begleiten, ohne eigene Pflichten oder rechtliche Grenzen zu überschreiten.

So gehen Sie in der Praxis mit schwerwiegenden Anschuldigungen gegen Mitarbeiter um:

  • Mitbestimmungsrechte prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen, die geplant sind, Ihre Mitbestimmung berücksichtigen.
  • Beratungsfunktion wahrnehmen: Erklären Sie dem Mitarbeiter seine Rechte und vermitteln Sie ggf. Kontakte zu Anwälten oder Ombudsstellen.
  • Neutralität wahren: Übernehmen Sie keine Ermittlungen und vermeiden Sie öffentliche Stellungnahmen.
  • Unterstützung innerhalb der Grenzen anbieten: Erklären Sie interne Abläufe, nehmen Sie an Gesprächen teil, soweit erlaubt, sorgen Sie für Zugang zu notwendigen Ressourcen.
  • Schutz aller Beteiligten sicherstellen: Achten Sie auf Datenschutz, Schweigepflicht und den Schutz vor Repressalien.
  • Dokumentation führen: Halten Sie alle Schritte fest.
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