„Können jetzt alle Arbeits- und Dienstverträge digital geschlossen werden?“

22. August 2024

Frage: Wir haben gelesen, dass durch das Bürokratieentlastungsgesetz nun Arbeitsverträge digital geschlossen werden können. Stimmt das?

Differenzieren Sie!

Maria Markatou: Das ist leider nicht so ganz richtig.

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz kommt es zu Änderungen im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz und bei Befristungen des Arbeitsvertrags auf das Erreichen der Regelaltersgrenze an: Künftig können Arbeitgeber und Dienstherren auch in Textform, also per E-Mail, über die wesentlichen Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren sowie Altersgrenzenvereinbarungen treffen. Nur wenn beschäftigte Arbeitnehmer ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis verlangen, müssen Arbeitgeber und Dienstherren die Informationen auf Papier übersenden. So können Abläufe in den Personalverwaltungen digitalisiert werden.

 Wichtig: Nachweis ist nicht der Arbeitsvertrag


Diese Änderung betrifft aber nur den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz, nicht den Arbeitsvertrag. Das heißt wiederum, dass Arbeitsverträge durch die Neuregelung nicht per se digital geschlossen werden können. Denken Sie nur mal an die Befristung, hier ist sogar Schriftform vorgeschrieben. Eine digital gefasste Befristung wäre unwirksam.

Beim Arbeits- und Dienstvertrag wird es daher noch eine ganze Zeit lang bei der Schriftform bleiben, zumindest bis der Gesetzgeber eine klare Regelung getroffen hat.

Digitalisierung Schriftform
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge