Frage: Wir haben gelesen, dass durch das Bürokratieentlastungsgesetz nun Arbeitsverträge digital geschlossen werden können. Stimmt das?
Differenzieren Sie!
Maria Markatou: Das ist leider nicht so ganz richtig.
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz kommt es zu Änderungen im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz und bei Befristungen des Arbeitsvertrags auf das Erreichen der Regelaltersgrenze an: Künftig können Arbeitgeber und Dienstherren auch in Textform, also per E-Mail, über die wesentlichen Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren sowie Altersgrenzenvereinbarungen treffen. Nur wenn beschäftigte Arbeitnehmer ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis verlangen, müssen Arbeitgeber und Dienstherren die Informationen auf Papier übersenden. So können Abläufe in den Personalverwaltungen digitalisiert werden.
Digitalisierung
Schriftform
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