Frage: „Ein Kollege bittet den Personalrat um Hilfe, weil ihm die Dienststelle eine juristische Beratung verweigert hat. In einer Strafsache. Er wollte eine juristische Beratung von der Dienststelle. Das hat diese abgelehnt. Wie ist hierzu die Rechtslage?“
Antwort: Die Dienststelle muss den Kollegen nicht juristisch beraten, Sie muss ihn aber zu den Vorwürfen anhören, wenn die Sache dienstrechtliche Relevanz hat, also eine Abmahnung oder gar eine Kündigung folgen könnte.
Ich würde hier an seiner Stelle einen Strafverteidiger hinzuziehen, und Akteneinsicht nehmen, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Der Vorfall muss ja irgendwie dokumentiert sein, wenn die Dienststelle angeschrieben wurde. Vorher würde ich mich gar nicht äußern, er muss ja wissen um was es geht. Die Dienststelle muss ihm auch erhaltene Schreiben vorlegen, sonst kann er sich ja gar nicht verteidigen.
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