Frage: Wir möchten erreichen, dass schwerbehinderte Mitarbeitende auf Wunsch von unserem 2-Schicht-System befreit werden und im Ein-Schicht-System arbeiten können. Gibt es entsprechende Argumentationshilfen?
Maria Markatou: Schwerbehinderte Beschäftigte sind von Schichtarbeit nicht grundsätzlich befreit oder ausgeschlossen. Nur im Einzelfall kann ein Anspruch eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin mit Schwerbehinderung auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit mit der Maßgabe bestehen, ihn oder sie wegen der Besonderheiten der Behinderung von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen. Hier nun Ihre Argumentationshilfe zur leidensgerechten Beschäftigung:
| ÜBERSICHT: ARGUMENTE FÜR EINE LEIDENSGERECHTE BESCHÄFTIGUNG | |
| Argumente | Erläuterung |
| § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX | Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf eine behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr. |
| § 106 Satz 3 Gewerbeordnung | Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. |
| BAG, 3.12.2002, Az. 9 AZR 462/01 | Im Einzelfall ist es möglich, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit behindertengerecht gestalten muss. Dies darf für ihn aber nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sein. |
Schichtarbeit
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