Frage: Besteht ein Anspruch des Personalrats auf rechtzeitige und vollständige Informationen auch vor einem Personalgespräch, wenn der PR zur Begleitung hinzugezogen wird und das Gespräch möglicherweise personalrechtliche Folgen haben kann? Ist es zulässig, Anlass und Sachverhalt bewusst erst im Gespräch zu benennen, obwohl dadurch eine Vorbereitung faktisch ausgeschlossen ist? Welche Handlungsempfehlung würden Sie uns geben, um unsere Rechte zu sichern ?
Antwort: Ich sehe schon einen Unterrichtungsanspruch des Personalrats aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wie sollen Sie die Einhaltung der Rechte von Kollegen prüfen, wenn Sie gar nicht wissen um was es geht?
Zudem muss der Mitarbeiter ja auch wissen, was auf ihn zukommt – sonst droht ihm ja die totale Überrumpelung.
Ich würde den Dienstherrn noch mal zur Stellungnahme auffordern. Wenn er sie und/oder den Mitarbeiter nicht informiert, dann kann ihm dies als einseitiger Druck, Überrumpelung ausgelegt werden. Er tut sich damit selbst keinen Gefallen.
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