Benefits: Kennen Sie die givve Card?

16. Oktober 2024

Arbeitgeber im öffentlichen Dienst können ihren Beschäftigten Sachbezüge zukommen lassen, etwa einen Tankgutschein. Aber das geht auch modern, nämlich elektronisch: mit der givve Card.

Die givve Card ist eine aufladbare Sachbezugskarte für Beschäftigte

Dienstherren können ihren Angestellten monatlich bis zu 50 Euro auf die givve Card laden. Die Sachbezugskarten sind individuell auf eine vom Dienstherrn gewünschte Region, z. B. Ihre Stadt, Ihre Gemeinde oder Ihren Landkreis, einstellbar.

§ 18a TVöD-VKA erlaubt ausdrücklich alternative Anreize

Leistungszulage und Leistungsprämie, das sind die Klassiker im öffentlichen Dienst. Dass auch im öffentlichen Dienst alternative Geldanreize nutzbar sind, ist relativ neu. Die Regelung hierzu (§ 18a Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA)) gibt es erst seit 2020. Dementsprechend werden Systeme wie die givve Card auch noch nicht so häufig genutzt.

Dabei kann ich dazu nur raten. Sie haben 50 Euro monatlich mehr zur Verfügung und sind beim Ausgeben flexibel. Ein flexibles Instrument der Mitarbeitermotivation. Auch Ihre Region profitiert von der Karte – wird der ein oder andere dadurch doch sicher verführt, ein Geschäft zu betreten, an dem er sonst vielleicht vorbeigegangen wäre.

Mein Tipp: Schließen Sie eine Dienstvereinbarung

§ 18a Abs. 1 TVöD regelt, dass das Budget, das für die Leistungszulagen und -prämien zur Verfügung steht, für alternative Geldanreize genutzt werden kann. Allerdings muss durch eine Dienstvereinbarung geregelt werden, welche Maßnahmen genutzt werden und wie das Budget aufgeteilt wird. Wenn Ihr Dienstherr noch nicht zu Alternativen gegriffen hat, denken Sie darüber nach und schließen Sie eine Dienstvereinbarung. Ihre Kollegen werden es Ihnen danken.

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