Personalräte als Zeugen – Rechte und Pflichten

24. Oktober 2025

Personalratsmitglieder können in gerichtlichen und insbesondere arbeitsgerichtlichen Verfahren als Zeugen geladen werden. Viele wissen nicht, dass sie dieser Ladung grundsätzlich nachkommen müssen. Gleichzeitig stehen Ihnen als Zeuge besondere Rechte zu, damit Ihre Tätigkeit im Personalrat nicht beeinträchtigt wird.

Während der Zeugenaussage sind Sie freigestellt, das heißt, Sie müssen für die Zeit der Aussage keine reguläre Arbeit leisten und erhalten weiterhin Ihr Gehalt. Außerdem können Sie Unterlagen oder Informationen, die Sie im Personalrat in vertraulichen Sitzungen erhalten haben, unter Umständen nicht preisgeben. Dies gilt besonders, wenn ein Betriebs- oder Dienstgeheimnis betroffen ist.

Geheimnis bleibt Geheimnis

Ein häufiger Irrtum ist, dass Personalräte alle Details aus Sitzungen offenlegen müssten. Tatsächlich schützt das Recht auf Verschwiegenheit sowohl Sie als auch das Gremium. Nur Informationen, die für den konkreten Rechtsstreit relevant sind und nicht unter Geheimhaltung stehen, müssen weitergegeben werden.

Besonders wichtig: Bereiten Sie sich auf die Aussage vor. Prüfen Sie Ihre Unterlagen, notieren Sie sich relevante Daten und klären Sie, welche Informationen vertraulich bleiben. So vermeiden Sie Unsicherheiten und schützen sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen. Auch ein Gespräch mit Ihrem Dienstherrn oder der Personalabteilung kann dabei nützlich sein.

Auf den Einzelfall kommt es an

Als Personalrat nehmen Sie eine wichtige Funktion ein, auch als Zeuge. Ihre Freistellung und Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung sichern Ihre Unabhängigkeit. Gleichzeitig schützt die Verschwiegenheitspflicht die Arbeit des Gremiums und stellt sicher, dass interne Abläufe vertraulich bleiben. Rechtzeitige Vorbereitung macht den Unterschied und stärkt Ihre Position.

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