Plattformarbeit – Die EU verbessert endlich die Arbeitsbedingungen

27. November 2024

Plattformarbeit („platform work“) bezeichnet eine Form der Erwerbstätigkeit, die über digitale Plattformen vermittelt und organisiert wird. Die Beschäftigten, die ihre Dienste über Digitalplattformen anbieten, sollen künftig besser geschützt werden. Die Minister im Europäischen Rat haben am 14. Oktober 2024 der neuen EU-Richtlinie über Plattformarbeit zugestimmt.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind nun verpflichtet, die Richtlinie binnen 2 Jahren in nationales Recht umzusetzen.

Die Arten der Plattformarbeit

Der Begriff Plattformarbeit wird für Arbeitsformen verwendet, bei denen Menschen über digitale Plattformen Aufträge oder Dienstleistungen anbieten und erbringen. Das Spektrum der Tätigkeiten reicht von Transport- und Lieferdiensten bis hin zu digitalen Dienstleistungen wie Übersetzungen, Grafikdesign oder Programmierung.

Verbesserungsbedürftige Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit sind oft prekär, da die Arbeiter häufig nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis stehen und somit keine sozialrechtlichen Absicherungen wie Arbeitslosengeld oder Krankenversicherung haben. Stattdessen sind sie häufig als Selbstständige tätig, was zu Unsicherheiten in Bezug auf Einkommen und Arbeitszeiten führen kann.

Die Regulierung dieser Art von Arbeit steht in vielen Ländern zur Debatte, um faire Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung für die Plattformarbeiter zu gewährleisten.

Auch im öffentlichen Dienst spielt Plattformarbeit eine Rolle. In der EU steigt die Zahl an Plattformen zur Vermittlung oder Erbringung von Pflegeleistungen. „Pflegix“ in Deutschland ist dafür ein Beispiel. Vermittelte Pflegekräfte werden darüber als selbstständige Personen tätig.

Die Nachteile für die Beschäftigten

Das Problem bei der Plattformarbeit liegt vor allem in den unsicheren Arbeitsbedingungen und den oft fehlenden rechtlichen Schutzmechanismen für die Beschäftigten. Hier sind die Hauptprobleme im Überblick:

1. Scheinselbstständigkeit

Viele Plattformarbeiter werden als selbstständig eingestuft, obwohl sie in ihrer Tätigkeit von der Plattform stark abhängig sind, was eher einer klassischen Arbeitnehmerstellung entspricht. Diese Scheinselbstständigkeit führt dazu, dass sie keinen Anspruch auf arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch oder bezahlten Krankenstand haben.

2. Fehlende soziale Absicherung

Da die meisten Plattformarbeiter als Selbstständige gelten, sind sie von den traditionellen Sozialsystemen ausgeschlossen. Das bedeutet, sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung oder andere soziale Leistungen. Sie müssen oft selbst für ihre Altersvorsorge und Krankenversicherung aufkommen, was finanziell sehr belastend sein kann.

3. Unregelmäßiges Einkommen

Das Einkommen in der Plattformarbeit ist häufig unregelmäßig und kann stark schwanken. Viele Plattformen bezahlen die Arbeiter nach erledigten Aufgaben oder Aufträgen, wodurch das Einkommen von der Verfügbarkeit von Arbeit abhängt. Zudem gibt es oft keine Mindestlöhne, und die Bezahlung kann sehr niedrig sein, wenn die Nachfrage gering ist.

4. Keine Arbeitnehmerrechte und fehlende Mitbestimmung

Plattformarbeiter haben oft keinen Zugang zu Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen, da sie als Selbstständige gelten. Dadurch fehlt ihnen die Möglichkeit zur kollektiven Interessenvertretung. Sie können sich nicht gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen oder Löhne einsetzen.

Insgesamt führt diese Kombination von Unsicherheiten dazu, dass Plattformarbeiter oft in prekären Verhältnissen arbeiten, ohne ausreichenden Schutz oder soziale Sicherheit. Aufgrund ihrer Einstufung als „Selbständige“ fehlt den Plattformbeschäftigten meist jegliche soziale Absicherung. Viele erhalten niedrige Löhne und werden auftragsbasiert bezahlt.

Plattformarbeiter haben meist keinen Einfluss auf betriebliche Entscheidungen und sind durch algorithmische Steuerung hohem Leistungsdruck und Ausbeutung ausgesetzt.

Das soll sich durch die EU-Richtlinie verbessern

Plattformbeschäftigte sollen besser geschützt werden. Dafür wird ein Arbeitsverhältnis zwischen der Plattform und der Person, die über diese Plattform arbeitet, angenommen, wenn es „Tatsachen gibt, die auf eine Kontrolle und Steuerung der arbeitenden Person durch die Plattform hinweisen“. Entscheidend sind also konkrete Anhaltspunkte, die belegen, dass die Plattform die Arbeitskraft kontrolliert und steuert.

Kern der Richtlinie ist nun die „Beweislastumkehr“. Der Plattformanbieter muss nachweisen, dass kein vollwertiges Arbeitsverhältnis zwischen der Plattform und dem Arbeitenden entstanden ist, also eben keine Kontrolle oder Steuerung der arbeitenden Person vorliegt.

Das regelt die Richtlinie zur Verwendung von Algorithmen am Arbeitsplatz

Digitale Arbeitsplattformen nutzen häufig Algorithmen. Das kann beispielsweise zur Personalverwaltung geschehen, um Plattformbeschäftigte zu organisieren. Diese müssen künftig umfassend informiert werden. Bestimmte personenbezogene Daten dürfen nicht verarbeitet werden. Biometrische Daten sind nur zur Authentifizierung erlaubt. Außerdem müssen die Systeme von qualifiziertem Personal überwacht werden.

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