Rassismus in der Dienststelle? Nein, danke!

04. März 2022

Nach 2015 sieht Deutschland 2022 wieder eine große Flüchtlingskrise auf sich zukommen. Und ich befürchte, dass auch diese Krise – wie damals 2015 – zu rassistischen Auseinandersetzungen führen wird. Der eine will gar keine Flüchtlinge, keine „Fremden“, der andere zieht eine klare Grenze zwischen „Gut und Böse“. In diesem Fall wird dann das „Böse“ angegriffen, auch wenn es sich in Wahrheit um Menschen handelt, die schon seit vielen Jahren rechtschaffen und vor allen Dingen friedlich in Deutschland leben. Egal, wohin das Pendel schlägt: Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und deren undifferenziertes Entladen auf irgendwelche Minderheiten sind ein absolutes No-Go. Hier müssen Sie und Ihr Dienstherr einschreiten.

Ihr Dienstherr ist verpflichtet

Ihr Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Das heißt auch, dass er sie am Arbeitsplatz vor Übergriffen von Kollegen oder Dritten schützen muss. Fremdenfeindliche Verstöße in der Dienststelle darf er keinesfalls dulden und muss im Zweifel auch zu arbeitsrechtlichen Sanktionen greifen.

Wer nicht hören will, soll zahlen

Bleibt Ihr Dienstherr trotz der Kenntnis von fremdenfeindlichen Diskriminierungen untätig, kann der betroffene Kollege von ihm Schadenersatz verlangen. Weisen Sie ihn im Zweifelsfall darauf hin.

Als Personalrat sind Sie auch verpflichtet

Aber nicht nur Ihr Dienstherr ist verpflichtet, sondern auch Sie als Personalrat. Im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) finden sich einige Regelungen, die Sie in die Pflicht nehmen.

Überwachung nach § 2 Abs. 4 BPersVG

Danach haben Sie als Personalrat mit dem Dienstherrn darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Dies heißt wiederum, dass jedwede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität verboten ist.

Ich möchte hier das Wort „jedwede“ besonders herausstellen. Denn was für den einen gilt, gilt auch für den anderen. Ein Deutscher darf keinen Ausländer diskriminieren, aber auch kein Ausländer einen Deutschen. Jeder muss den anderen respektieren, wie er ist. Leben und leben lassen ist das Motto.

Verständnis fördern

Sie haben als Personalrat nach § 62 Nr. 7 BPersVG die Aufgabe, die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern. Werden Sie hier aktiv und nehmen Sie eine Mittlerrolle ein. Holen Sie in der Kantine z. B. einen Flüchtling zu sich an den Tisch, sprechen Sie miteinander, erklären Sie – nur so kann Verständnis zwischen beiden Seiten wachsen, auch wenn die Seiten noch so verschieden sind.

Informieren Sie sich

Das Wichtigste für die Flüchtlinge bzw. der wichtigste Schritt zur Integration ist sicher, die deutsche Sprache zu lernen. Arbeitsagenturen, die Caritas und Migrationszentren bieten Sprachkurse an. Informieren Sie sich und geben Sie das Wissen an Ihre ausländischen Kolleginnen und Kollegen weiter. Sie werden es Ihnen sicherlich danken und das Angebot eines Kurses gern annehmen.

Dienstvereinbarung ist sinnvoll

Am besten ist, Sie schließen mit Ihrer Dienststellenleitung eine Dienstvereinbarung zum Thema Diskriminierung. Das sensibilisiert.

Wenn es doch passiert

Stellen Sie als Personalrat fest, dass es doch Anfeindungen bei Ihnen in der Dienststelle gibt, müssen Sie unbedingt tätig werden, z. B. mittels eines offenen Briefs in Ihrem Intranet:

Muster-Brief: Rassistische Vorkommnisse

Anfeindungen ausländischer Beschäftigter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir als Personalrat haben uns in unserer letzten Sitzung mit den zunehmenden Anfeindungen gegen ausländische Arbeitnehmer befasst. Immer häufigere Beschwerden sowie der Eindruck, dass in der Dienststelle mehr und mehr ausländerfeindliche Parolen mit stark rassistischer Tendenz auftreten, haben uns dazu veranlasst, uns der Problematik in einer Sitzung zu widmen.

Unsere Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass alle Mitglieder der Belegschaft – unabhängig von ihrer Nationalität – nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit gleichbehandelt werden. Wir bitten Sie deshalb alle, die gute Eingliederung der ausländischen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Konkret bitten wir Sie vor allem darum, die Führungskräfte der Dienststelle auf die aktuelle Problematik hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass jegliche ausländerfeindliche Bemerkungen unterbleiben.

Um weitere Maßnahmen gegen die Fremdenfeindlichkeit zu planen, werden wir kurzfristig einen Gesprächstermin mit unserer Dienststellenleitung vereinbaren.

Euer Personalrat

Den Gesprächstermin mit Ihrer Dienststellenleitung müssen Sie dann auch wirklich ausmachen und wahrnehmen. Denn tritt niemand gegen Anfeindungen – gleich welcher Art – auf, sind sie bald an der Tagesordnung. Und das will kein Mensch!

Mit Ihrer Dienststellenleitung sollten Sie dann einen Maßnahmenkatalog erarbeiten, etwa:

—     Klärung der Situation

—     Gesprächsrunde aller Beteiligten

—     eventuell Feststellung von Anfeindungen

—     Reaktionsmöglichkeiten: Klärung im Gespräch – Abmahnung – Kündigung

Treten Sie auch mahnend an Ihre Kolleginnen und Kollegen heran. Derzeit ist es scheinbar en vogue, das, was man sich im realen Leben nicht zu sagen traut, im virtuellen Leben, sprich: in sozialen Netzwerken, zu posten. Das ist immer noch eine Diskriminierung. Man ist genauso für sein Handeln verantwortlich und muss dafür die Konsequenzen tragen: manchmal strafrechtlich und manchmal auch dienstrechtlich.

So hatte in München die Direktorin der München Klinik gGmbH (Institut für Humangenetik) gegenüber einem Unternehmen erklärt, keine Russen mehr behandeln zu wollen: „Aufgrund der schweren Völkerrechtsverletzung durch den offenbar geistig gestörten Autokraten […]. Ukrainische Patienten sind natürlich herzlich willkommen.“ Nach einem Shitstorm musste sie zurückrudern und sich „nur“ entschuldigen. Ich bin da ganz ehrlich, bei mir wäre sie für diese Entgleisung nicht mit einer bloßen Entschuldigung davongekommen; ich hätte zu drastischeren Mitteln gegriffen!

Verhaltenskodex festlegen

Treten Sie an Ihre Dienststellenleitung heran und vereinbaren Sie mit ihr eine Art Verhaltenskodex, an den sich alle Mitarbeiter in der Dienststelle halten sollen, und zwar so – mit so einem Kodex weiß jeder, dass Rassismus nicht toleriert wird:

„Der Beschäftigte verpflichtet sich, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entgegenzutreten. Er setzt sich für ein belästigungsfreies Betriebsklima und ein kollegiales Miteinander ein. Dies gilt auch gegenüber Familienmitgliedern unserer Beschäftigten sowie Bürgern, die unsere Dienststelle aufsuchen. Verstöße gegen diese Grundsätze können arbeitsrechtliche Sanktionen (bis zur außerordentlichen Kündigung) nach sich ziehen.“

Über eines müssen Sie sich im Klaren sein: Diskriminierungen, Rassismus sind nichts, was von allein wieder verschwindet. Gibt man den ewig Gestrigen Raum, dann hat man bald ein höchst aktuelles und akutes Problem. Nach den fremdenfeindlichen Äußerungen kommt es oft auch zu Gewaltausbrüchen. Und wenn man mit den Anfeindungen gegen die Flüchtlinge durch ist, kommt die nächste Gruppe dran: Frauen, Dicke, Brillenträger, Behinderte … Wenn hier nichts getan wird, kann nur die Eskalation folgen. Und das müssen wir vermeiden.

Flüchtlinge an der Hand nehmen

Gehen Sie schon am ersten Tag auf die Flüchtlinge zu und nehmen Sie sie quasi unter Ihre Fittiche. Sagen Sie ihnen klipp und klar, dass sie, falls sie Anfeindungen erfahren, sich an Sie als Personalrat wenden sollen. Machen Sie sie auf Ihre Sprechstunde aufmerksam, teilen Sie Ihnen mit, dass es eine Beschwerdestelle und eine Gleichstellungsstelle gibt. Und auch eine Schwerbehindertenvertretung – es gibt ja auch schwerbehinderte Flüchtlinge! Gemeinsam werden Sie eine Lösung finden. Sagen Sie aber auch, dass jeder Schutz verdient: Wer nicht angefeindet werden will, darf auch andere nicht anfeinden! So stellen Sie ein friedliches Miteinander sicher.

Wann Sie als Personalrat einschreiten sollten

Zum Schluss habe ich Ihnen noch eine Checkliste mit Diskriminierungsindizien zusammengestellt. Wann immer Sie eine Frage mit Ja beantworten können, müssen Sie als Personalrat gegen Fremdenfeindlichkeit aktiv werden. Bedenken Sie dabei: Viele verhalten sich rassistisch, weil es leicht ist, „nach unten zu treten“. Sich wirklich für etwas einsetzen macht viel Arbeit und erfordert Rückgrat. So etwas haben Rassisten nicht. Ihnen sollte von Anfang an klargemacht werden, dass Fremdenfeindlichkeit bei Ihnen keine Chance hat.

Fremdenfeindlichkeit – hier müssen Sie aktiv werden

  • Kursieren gehäuft fremdenfeindliche Witze?
  • Werden ausländische Kollegen oft mit einseitig überzogener Kritik konfrontiert?
  • Beobachten Sie in Ihrer Dienststelle eine starke Gruppenbildung von jeweils ausländischen und deutschen Kollegen?
  • Beobachten Sie in einer Gruppe dauerhafte Spannungen, die auf einen ausländischen Kollegen gerichtet sind?
  • Werden ausländische Kollegen beleidigt oder lächerlich gemacht?
  • Werden Ausländern oft minderwertige Arbeiten zugewiesen?
  • Werden über ausländische Arbeitnehmer Gerüchte gestreut oder wird hinter ihrem Rücken schlecht über sie geredet?
  • Wird Ausländern in Ihrer Dienststelle Gewalt angedroht oder sogar angetan?
  • Haben Sie den Eindruck, dass eine Führungskraft mit der Bewältigung der Anfeindungen überfordert ist?
  • Liegen Ihnen bereits Beschwerden ausländischer Beschäftigter wegen Fremdenfeindlichkeit vor?

Müssen Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Dienstherrn aktiv werden.

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