Als Personalratsmitglied sind Sie nicht darauf angewiesen, auf Vorschläge der Dienststellenleitung zu warten. Das Personalvertretungsgesetz räumt Ihnen zahlreiche Initiativrechte ein: Sie dürfen Missstände aufgreifen, neue Regelungen verlangen oder Verbesserungen anstoßen – und das ganz unabhängig davon, ob die Dienststelle selbst aktiv wird.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen anhand vieler Praxisbeispiele, wie Sie Ihre Initiativrechte effektiv nutzen können, um die Arbeitsbedingungen in Ihrer Dienststelle konkret zu verbessern.
Ihnen steht nach § 77 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ein Initiativrecht als Personalrat zu. In den Personalvertretungsgesetzen der Bundesländer finden sich entsprechende Regelungen.
Beantragen Sie als Personalrat danach eine Maßnahme, die nach den §§ 78 bis 80 Ihrer Mitbestimmung unterliegt, haben Sie sie schriftlich oder elektronisch der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle vorzuschlagen und zu begründen. Dabei handelt es sich um die Mitbestimmung in
- Personalangelegenheiten,
- sozialen Angelegenheiten und
- organisatorischen Angelegenheiten.
Die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle soll über den Antrag nach Abs. 1 innerhalb von 6 Wochen unter Angabe der Gründe entscheiden oder, wenn die Einhaltung der Frist nicht möglich ist, einen Sachstandshinweis erteilen. Entspricht die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle dem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang, so geht es je nach Gesetzeslage entweder in das Stufenverfahren oder in die Einigungsstelle.
1. Initiativrecht bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen
Immer dort, wo das Gesetz dem Personalrat ein Mitbestimmungsrecht zuweist, haben Sie das Recht, selbst Vorschläge zu unterbreiten. Das bedeutet: Sie müssen nicht nur reagieren – Sie dürfen und sollen mitgestalten. Lehnt die Dienststelle Ihren Vorschlag ab, können Sie die Einigungsstelle anrufen.
Beispiele aus der Praxis:
- Flexible Arbeitszeitregelungen vorschlagen: Sie möchten Kolleginnen und Kollegen mit Betreuungspflichten entgegenkommen und schlagen Gleitzeit ohne Kernzeit vor.
- Dienstpläne mit Planungssicherheit: Sie fordern eine Regelung, wonach Dienstpläne mindestens 2 Wochen im Voraus veröffentlicht werden müssen.
- Lösungen bei Shared Desks erarbeiten: Bei der geplanten Einführung von Shared Desks schlagen Sie vor, verbindliche Buchungsregeln festzulegen und Ruhezonen zu schaffen.
- Ordnung in der Dienststelle gestalten: Sie beantragen, dass private Telefonate künftig nur noch in bestimmten Bereichen geführt werden dürfen – um die Konzentration im Großraumbüro zu verbessern.
- Arbeitsschutz stärken: Sie fordern CO2-Ampeln für schlecht belüftete Räume und die Beschaffung von Luftreinigern – auch als Maßnahme gegen Infektionen.
2. Initiativrecht beim Abschluss von Dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarungen sind das zentrale Instrument der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Sie können als Personalrat jederzeit Vorschläge für neue Dienstvereinbarungen machen – zu allen mitbestimmungspflichtigen Themen. Lehnt die Dienststelle ab, steht Ihnen auch hier der Weg zur Einigungsstelle offen.
Beispiele aus der Praxis:
- Regelungen zum mobilen Arbeiten entwickeln: Sie möchten Homeoffice transparent und gerecht gestalten und schlagen eine Dienstvereinbarung zu Erreichbarkeit, Arbeitszeiterfassung und Datenschutz vor.
- Digitale Erreichbarkeit begrenzen: Sie bringen eine Dienstvereinbarung auf den Weg, die ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit festlegt.
- Künstliche Intelligenz mitgestalten: Sie beantragen eine Dienstvereinbarung zum Einsatz KI-gestützter Software in der Leistungsbewertung, um Diskriminierung zu verhindern.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement regeln: Sie regen eine verbindliche Einbindung des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung beim BEM an.
3. Vorschlagsrecht nach § 62 BPersVG
Auch wenn hier keine Mitbestimmung des Personalrats vorgesehen ist, können Sie doch jederzeit Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen machen. Die Dienststelle muss sich mit Ihren Anregungen auseinandersetzen, sie prüfen und begründen, wenn sie nicht folgen will.
Beispiele aus der Praxis:
- Pausenräume verbessern: Sie schlagen vor, Aufenthaltsräume mit bequemen Möbeln und funktionierenden Küchengeräten auszustatten.
- Rückzugsräume für stillende Mütter schaffen: Sie regen an, einen geschützten Raum für stillende Beschäftigte einzurichten.
- Jobräder auch für Teilzeitkräfte anbieten: Sie beantragen, dass auch Beschäftigte mit geringer Wochenarbeitszeit ein Dienstfahrrad erhalten können.
- Kantinenangebot verbessern: Sie fordern eine Mitarbeiterbefragung zur Essensqualität und schlagen ein Pilotprojekt für ein gesünderes Menüangebot vor.
- Gesundheitstage etablieren: Sie beantragen eine jährliche Präventionsveranstaltung mit Fachvorträgen und Workshops zur psychischen Gesundheit.
- Förderung der schwerbehinderten Kollegen: Beantragen Sie die barrierefreie Gestaltung des Dienstgebäudes.
4. Initiativrechte bei personellen Einzelmaßnahmen (informell)
Hier liegt das formale Initiativrecht in der Regel bei der Dienststelle. Dennoch können Sie als Personalrat auch in diesem Bereich gestaltend tätig werden – etwa durch Hinweise, Bitten oder Empfehlungen.
Beispiele aus der Praxis:
- Interne Ausschreibungen fordern: Sie schlagen vor, eine vakante Stelle zunächst intern auszuschreiben, um Karrieremöglichkeiten zu eröffnen.
- Inklusion fördern: Sie sprechen sich für die Einstellung eines schwerbehinderten Bewerbers aus und verweisen auf die gesetzliche Verpflichtung zur Förderung.
5. Initiativrecht beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein zentrales Handlungsfeld des Personalrats. Sie dürfen hier nicht nur mitwirken, sondern auch konkrete Maßnahmen vorschlagen – im Interesse aller Beschäftigten.
Beispiele aus der Praxis:
- Psychische Belastungen erfassen: Sie beantragen die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
- Lärm reduzieren: Sie schlagen Maßnahmen gegen Lärm im Großraumbüro vor – etwa Lärmschutztrennwände.
- Barrierefreiheit bei Bauarbeiten sichern: Sie fordern, dass während Bauarbeiten ein barrierefreier Zugang zum Gebäude durch geeignete Zwischenlösungen sichergestellt wird.
Checkliste: Initiativrecht des Personalrats
- 1. Mir ist die Bedeutung des Initiativrechts bekannt. Das Initiativrecht ist das Recht des Personalrats, von sich aus tätig zu werden. Sie müssen nicht erst auf eine Aufforderung des Dienstherrn warten, sondern können selbst Vorschläge machen, Anträge stellen oder Themen auf die Tagesordnung bringen.
- 2. Ich weiß, wann und wofür der Personalrat das Initiativrecht nutzen kann. Für alle Angelegenheiten, die die Beschäftigten oder die Dienststelle betreffen. Typische Themen sind z. B.: Arbeitszeitregelungen, Gesundheitsschutz, Gleichstellung, Arbeitsschutz, Personalentwicklung, Fortbildung, betriebliche Sozialleistungen, Arbeitsorganisation
- 3. Mir ist klar, wie das Initiativrecht in der Praxis abläuft. Ein oder mehrere Mitglieder des Personalrats bringen einen Vorschlag oder Antrag ein – das kann mündlich in der Sitzung oder schriftlich erfolgen. Das Thema wird im Personalrat beraten und beschlossen. Danach kann der Antrag an den Dienstherrn weitergeleitet werden.
- 4. Ich kenne meine Rechte als Personalrat. Der Dienstherr muss den Personalrat über die Initiative informieren und mit ihm beraten (Informations- und Beratungsrecht).
- 5. Das sollte ich bei der Ausübung des Initiativrechts beachten. Die Vorschläge sollten sachlich und konstruktiv formuliert sein. Die Rechte des Dienstherrn und anderer Beteiligter müssen respektiert werden.
- 6. So dokumentiere ich als Personalrat die Nutzung des Initiativrechts. Die Beschlussfassung im Personalrat muss im Sitzungsprotokoll festgehalten werden.
- 7. Ich weiß, was zu tun ist, wenn der Dienstherr nicht reagiert oder ablehnt. Sie als Personalrat sollten zunächst nachhaken und den Dialog suchen. Gegebenenfalls können Sie als Personalrat die zuständige Dienststelle oder eine übergeordnete Instanz informieren. Entweder kommt es zum Stufenverfahren oder eine Einigungsstelle wird einberufen.
- 8. Mir ist klar, weshalb das Initiativrecht so wichtig ist. Es ermöglicht Ihnen als Personalrat, aktiv mitzuwirken und nicht nur passiv auf Vorschläge des Dienstherrn zu reagieren
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