Elternzeit nach Trennung beendet – Kündigung möglich

03. Dezember 2021

Dieser Fall kommt bestimmt öfter vor, als man spontan denkt. Eine Trennung der Eltern kann den Sonderkündigungsschutz kosten (Landesarbeitsgericht BadenWürttemberg, 17.9.2021, Az. 12 Sa 23/21).

Eine Arbeitnehmerin war in Elternzeit. Nach etwa einem Jahr Elternzeit verunglimpfte sie einige ihrer Kollegen und Vorgesetzten mit öffentlich zugänglichen Posts auf ihrem privaten Facebook-Account. Der Arbeitgeber kündigte ihr deshalb fristlos, hilfsweise fristgemäß.

Dagegen klagte die Mitarbeiterin. Sie sei ja in Elternzeit, der Arbeitgeber könne ihr daher nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ohne behördliche Zustimmung gar nicht kündigen. Aber: Die Kinder hatte nach der Trennung der Vater. Der Anspruch auf Elternzeit setzt voraus, dass der Mitarbeiter mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und dieses selbst betreut (§ 15 BEEG). Nachdem dies hier nicht mehr der Fall war, endete die Elternzeit automatisch. Die Mitarbeiterin hatte keinen Sonderkündigungsschutz mehr.

Beleidigungen können den Arbeitsplatz kosten

Ob mit Elternzeit oder ohne: Beleidigungen haben im Arbeitsleben nichts zu suchen, nicht im persönlichen Miteinander und auch nicht auf Facebook oder Twitter.

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