Gelocht oder nicht? Das ist hier die Frage

27. September 2022

Ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis muss ordentlich und fehlerfrei geschrieben sein und möglichst knickfrei. Das ist hinlänglich bekannt. Aber darf es denn gelocht sein? Auskunft gibt das Arbeitsgericht in Weiden (9.1.2019, Az. 3 Ca 615/18). Das Gericht entschied:

Beschäftigte haben einen Anspruch auf ein ungelochtes Zeugnis, wenn

•  der Arbeitgeber ungelochtes Geschäftspapier besitzt und benutzt und

•  üblicherweise ungelochtes Papier für die Zeugniserstellung verwendet.

Kommt in einer Branche aber gelochtes Papier standardmäßig zum Einsatz, ist ein gelochtes Zeugnis in Ordnung. Zudem ist eine Lochung kein unzulässiges Zeugnis-Geheimzeichen. Im entschiedenen Fall verfügte der Arbeitgeber tatsächlich nur über gelochtes Papier – was auch die Mitarbeiterin eingestand. Also hatte sie auch keinen Anspruch auf ein ungelochtes Zeugnis.

Behördliche Schreiben werden meist ungelocht verschickt. Darum sollte Ihr Dienstherr auch ungelochte Zeugnisse ausstellen.

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