Seit 2004 gibt es das betriebliche Eingliederungsmanagement, das BEM, also seit mehr als 20 Jahren. Und dennoch meldete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 5.6.2025, dass ein BEM in einer Vielzahl der Fälle gar nicht angeboten wird.
Warum wird das BEM nicht angeboten?
- Weil der Dienstherr oft nicht weiß, dass er anbieten muss. Viele Dienstherren denken immer noch, dass sie das BEM nur schwerbehinderten Menschen anbieten müssen.
- Weil viele Dienstherren den Aufwand scheuen und denken, dass es schon ohne geht.
- Weil viele Mitarbeiter ihre Rechte nicht kennen und damit das BEM auch nicht aktiv einfordern.
Was können Sie tun?
Es besteht also Handlungsbedarf für Sie:
- Klären Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen auf, was ein BEM überhaupt ist.
- Erläutern Sie ihnen ihre Rechte und Pflichten im BEM.
- Betonen Sie insbesondere die Tatsache, dass das BEM zu jedem Verfahrenszeitpunkt freiwillig ist.
- Geben Sie die neueste Rechtsprechung zum BEM an Ihre Kollegen und Kolleginnen weiter.
- Schaffen Sie mit Ihrem Dienstherrn verbindliche Regelungen zum BEM.
So wird das Verfahren bekannt und effektiv umgesetzt! Hier nicht zu handeln wäre fatal, denn Sinn und Zweck des BEM ist die Arbeitsplatzerhaltung und die Gesunderhaltung oder Gesundheitsförderung von Mitarbeitern, die gesundheitlich angeschlagen sind. Diese Chance sollte genutzt werden.
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