Funkstille für Mitarbeiter der Dienststelle per Vereinbarung regeln

12. September 2025

Vereinbaren Sie doch eine „Funkstille“ für Mitarbeiter. So nach dem Motto: Keine dienstlichen Mails nach 18 Uhr und am Wochenende. Der Grund: Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps – so hat man früher gesagt, und das ist auch goldrichtig. Wer gearbeitet hat, der muss sich auch entspannen dürfen.

Ist eine Funkstille notwendig?

Stellen Sie sich daher mit Ihren Kollegen folgende Fragen: Wann immer Sie mit Ja antworten, ist Abhilfe, also die Festlegung einer Funkstille, angesagt:

  • Gibt es Mitarbeiter, die häufig „flexible Arbeit“ – gewollt oder ungewollt – unterwegs oder zu Hause erledigen?
  • Klagen Mitarbeiter über Handy- oder Smartphone-Stress?
  • Erwarten Vorgesetzte, dass Mitarbeiter auch nach Feierabend telefonisch ansprechbar sind oder auf E-Mails reagieren?
  • Müssen Mitarbeiter befürchten, dass ihnen Ärger oder Nachteile drohen, wenn sie nach Feierabend das Diensthandy ausschalten und E-Mails ignorieren?
  • Arbeiten Mitarbeiter in ihrer Freizeit per Smartphone oder Tablet, ohne dass ein Ausgleich für diese Zeiten „mobiler Arbeit“ vorgesehen ist?

Großkonzerne nutzen Funkstille

Diese Funkstille ist kein Hirngespinst, Großkonzerne wie BMW haben sie schon zum Wohl der Mitarbeiter eingeführt. Folgen Sie diesen Positivbeispielen! Es geht schließlich um die Gesundheit der Mitarbeiter.

Je nach Abteilung und Arbeitszeiten können auch verschiedene Funkstille-Zeiten festgelegt werden. Teilzeiter, die um 13 Uhr nach Hause gehen, sollten dann nach 13 Uhr nicht noch mal zu Hause online gehen. Das passen Sie an Ihre dienstlichen Gegebenheiten an.

Funkstille
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