Schutzgedanken kennen – BEM besser verstehen

10. Oktober 2025

Ein gut geführtes und durchdachtes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist Bestandsschutz! Warum? Weil es die Arbeitsfähigkeit des Kollegen bewahren oder wiederherstellen soll und ihn damit im Arbeitsleben hält. Und damit wiederum im Bereich sinnstiftender Arbeit und finanzieller Sicherheit.

Der Verlust der Arbeitskraft kann zur Frühverrentung führen

2024 sind rund 172.000 Menschen in eine Erwerbsminderungsrente gegangen. Nicht alle Fälle wären durch ein BEM verhindert worden, der eine oder andere meines Erachtens aber schon.

Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr einsetzbar ist, der muss durch eine Erwerbsminderungsrente abgesichert werden. Aber machen wir uns da nichts vor. Frühzeitig in Rente zu gehen bedeutet immer, deutlich weniger Geld zu bekommen. Das gilt auch für die Erwerbsminderungsrente. Diese liegt oft nur bei rund 1.000 €. Das ist zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Jedenfalls ist das für die meisten Kollegen zu wenig Geld, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können. So kommen zu den Krankheitssorgen auch noch finanzielle Sorgen.

BEM ist eine echte Chance

Ohne ein BEM würden viele Kollegen vor dieser Sackgasse stehen. Durch ein gutes und transparentes BEM kann die Arbeitsunfähigkeit mithilfe verschiedener Instrumente und Möglichkeiten, wie eine stufenweise Wiedereingliederung, eine Arbeitserprobung oder durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, überwunden und die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden. Die Menschen bleiben damit aktiv im Berufsleben und können zudem noch Punkte und Beiträge für eine höhere Rente im Alter sammeln.

Fazit: Sprechen Sie mit den Kollegen

Viele Kollegen haben Angst vor dem BEM. Sie meinen, der Dienstherr würde hier nur Informationen für eine krankheitsbedingte Kündigung sammeln. Machen Sie den Kollegen klar, dass das BEM eine Chance ist! Und dass Sie bei den Kollegen sind und sie im ganzen Prozess schützen. Zielrichtung des BEM ist Bestand des Arbeitsverhältnisses, nicht die Kündigung!

Erwerbsminderungsrente
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