Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral sein

06. Mai 2026

Manche Arbeitgebende wollen bewusst eine „Junge-Leute-Kultur“ im Unternehmen fördern. Nur laut sagen dürfen sie das wegen des Diskriminierungsverbots natürlich nicht. Da kommt manch einer auf kreative Ideen. So kommt es vor, dass in einer Stellenanzeige versucht wird, gewissermaßen „durch die Blume“ zu sagen, was offen auf keinen Fall gesagt werden darf.

Der Fall: Ein 61-jähriger Diplomkaufmann, der viele Jahre im SAP-Bereich gearbeitet hatte, bewarb sich auf eine Stellenanzeige eines Nahrungsmittelkonzerns. Gesucht wurde ein „Mitarbeiter SAP-Anwendungsbetreuung (m/w/d)“. Bezüglich des Karrierelevels war „Berufseinsteiger“ angegeben.

Im Begleittext fand sich unter der Überschrift „Wir bieten Ihnen“ noch folgender Text: „Zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hoch motivierten Team in einem sehr interessanten und abwechslungsreichen Themenumfeld“.

Bewerber erhielt Absage – und klagte

Der nicht mehr ganz junge Bewerber erhielt eine Absage und machte daraufhin gegen das Unternehmen Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG gerichtlich geltend – er behauptete, er fühlte sich wegen seines Alters diskriminiert. Der potenzielle Arbeitgeber verteidigte sich damit, dass sich die Formulierung „junges Team“ lediglich auf die Beschreibung des Arbeitsplatzes beziehe, nicht aber auf die Anforderungen an den Bewerber.

Diskriminierung liegt vor

Die Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg (27.5.2020, Az. 2 Sa 1/20) ließ der Firma diese „feinsinnige“ Argumentation nicht durchgehen. Durch die Stellenanzeige habe der Kläger Indizien beigebracht, die vermuten lassen, dass er wegen seines Alters nicht eingestellt wurde (§ 22 AGG). Dass die Formulierung „junges Team“ hier nicht auch auf das Alter des Bewerbers bezogen sei, sei fernliegend. Die Information ergebe in der Stellenanzeige nämlich keinen Sinn, wenn sie nur rein beschreibend gemeint sei und gar nichts mit dem Bewerber zu tun habe.

Fazit: Stellenanzeigen im Zusammenhang lesen


Formulierungen in einer Stellenanzeige sind also immer im Gesamtzusammenhang zu lesen. Achten Sie daher genau auf die Formulierungen Ihres Dienstgebers.

Diskriminierung Mitbestimmung Stellenanzeige
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