Frage: Unser Dienstherr leitet Anhörungsverfahren oft erst ein oder zwei Tage vor unseren Sitzungstagen ein und will dann auch gleich eine Antwort? Ist das so korrekt?
Antwort: In jedem Landespersonalvertretungsgesetz finden sich Äußerungsfristen für den Personalrat. Diese Fristen müssen Sie einhalten. Das heißt, sie müssen nicht immer gleich am nächsten Tag beraten und beschließen, sondern eben innerhalb dieser Äußerungsfristen. Diese dürfen Sie immer ausnutzen.
Fordern Sie aber auch Ihren Dienstherrn auf, nicht so knappe Fristen zu setzen. Das dient ja auch der kooperativen Zusammenarbeit!
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