Externe beim Personalgespräch?

09. März 2026

Frage: Eine Kollegin möchte ihren Ehemann mit zum Personalgespräch nehmen. Der Dienstherr verbietet dies. Darf er das denn?

Antwort: Ihr Dienstherr muss „betriebsfremde“ Personen bei einem Personalgespräch grundsätzlich nicht dulden bzw. muss es nicht gestatten, dass diese externe Person teilnimmt. Bis vor einigen Jahren hatten sogar wir Anwälte Schwierigkeiten z. B. an einem BEM-Gespräch teilzunehmen und waren auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen. Mittlerweile ist beim BEM die Mitnahme einer Person des Vertrauens erlaubt.

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