„Gleichbehandlung bei Beförderungen: Welches sind die Mitbestimmungsrechte des Personalrats?“

17. März 2026

Frage: Bei der Beförderung von Beamtinnen und Beamten gibt es immer mal wieder Beschwerden über Ungleichbehandlungen. Wie können wir als Personalrat prüfen, ob Auswahlentscheidungen diskriminierungsfrei und nachvollziehbar getroffen werden?

Maria Markatou: Beförderungen sind für Beschäftigte ein zentrales Thema.

Sie wirken sich auf Motivation, Karriereperspektiven und die Anerkennung beruflicher Leistungen aus. Beschwerden über Ungleichbehandlung oder fehlende Transparenz können den Zusammenhalt in der Behörde gefährden.

Als Personalrat stehen Sie in einer wichtigen Vermittlerrolle: Sie müssen sicherstellen, dass Beförderungen nachvollziehbar, sachlich begründet und diskriminierungsfrei erfolgen. Gleichzeitig müssen Sie die rechtlichen Mitbestimmungsrechte kennen und einfordern, um Fehlentscheidungen oder Ungerechtigkeiten zu verhindern.

Ihre Prüfkriterien für Beförderungen

Zunächst sollten Sie als Personalrat prüfen, auf welcher Grundlage die Beförderung erfolgt. Entscheidend sind in der Regel:

  1. dienstrechtliche Vorschriften: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien geben vor, wer beförderungsberechtigt ist, welche Leistungsanforderungen gelten und wie Rangfolgen zu erstellen sind.
  2. Beförderungsvoraussetzungen: Formale Kriterien wie Dienstalter, Qualifikationen oder erworbene Prüfungen müssen transparent und gleichmäßig angewendet werden.
  3. dienstliche Beurteilungen: Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen spielen eine zentrale Rolle. Prüfen Sie als Personalrat, ob die Bewertung nachvollziehbar dokumentiert ist und ob unterschiedliche Maßstäbe für vergleichbare Beschäftigte angewandt wurden.

Wie Sie Transparenz sichern

Transparenz ist ein wesentliches Element der Gleichbehandlung. Sorgen Sie als Personalrat dafür, dass alle relevanten Unterlagen vorliegen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Dazu gehören

  • Beurteilungen und Zeugnisse der Bewerberinnen und Bewerber,
  • Protokolle über Auswahlgespräche,
  • Noten oder Punktebewertungen bei schriftlichen Prüfungen.

Achten Sie darauf, dass diese Unterlagen vergleichbar und konsistent für alle Bewerbenden vorliegen. Unklare oder unvollständige Dokumentationen erhöhen das Risiko von Rechtsunsicherheiten und können als Anhaltspunkt für eine mögliche Ungleichbehandlung dienen.

Prüfen Sie auf Diskriminierung

Eine zentrale Aufgabe für Sie als Personalrat besteht darin, sicherzustellen, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Alter, Behinderung oder Herkunft diskriminiert wird. Prüfen Sie:

  • Wurden objektive Kriterien herangezogen, die für alle Bewerbenden gleichermaßen gelten?
  • Gibt es Abweichungen, die nicht sachlich begründet sind?
  • Werden Teilzeitkräfte oder Beschäftigte mit Sonderaufgaben systematisch benachteiligt?
  • Dokumentieren Sie Auffälligkeiten sorgfältig, um bei Bedarf konkrete Nachfragen an den Dienstherrn stellen zu können.

So werden Sie als Personalrat beteiligt

Sie als Personalrat haben in vielen Bundesländern Mitbestimmungsrechte bei der Auswahl von Beamtinnen und Beamten. Diese reichen von der Beratung über Vorschläge bis hin zur Zustimmungspflicht, je nach Landespersonalvertretungsgesetz.

Konkret bedeutet das: Sie können

  • prüfen, ob Auswahlverfahren korrekt durchgeführt wurden,
  • Anträge auf Überprüfung von Entscheidungen stellen,
  • auf Transparenz und nachvollziehbare Kriterien drängen, bevor Entscheidungen endgültig umgesetzt werden.

Wichtig ist: Ihre Beteiligung muss rechtzeitig erfolgen, also bevor der Dienstherr die Entscheidung endgültig trifft. So können Sie verhindern, dass bereits getroffene Entscheidungen die Interessen der Beschäftigten beeinträchtigen.

Handlungsempfehlungen

  • frühzeitig einbeziehen: Fordern Sie Unterlagen und Beteiligung ein, bevor Entscheidungen getroffen werden.
  • Vergleichbarkeit prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Bewerberinnen und Bewerber nach denselben Maßstäben bewertet werden.
  • Dokumentation sichern: Halten Sie Auffälligkeiten schriftlich fest, um gegebenenfalls einzugreifen.
  • klare Kriterien einfordern: Lassen Sie Leistungsmaßstäbe und Bewertungskriterien transparent darlegen.
  • auf Gleichbehandlung achten: Prüfen Sie systematisch, ob bestimmte Gruppen benachteiligt werden.
Fazit: Handeln Sie!

Als Personalrat haben Sie eine Schlüsselrolle, wenn es um die Gleichbehandlung bei Beförderungen geht. Durch sorgfältige Prüfung der Kriterien, transparente Dokumentation und frühzeitige Beteiligung können Sie dazu beitragen, dass Entscheidungen nachvollziehbar, sachlich und diskriminierungsfrei getroffen werden.
Gleichzeitig stärken Sie das Vertrauen der Beschäftigten in die Personalvertretung und die Fairness der Behörde.
Darüber hinaus setzen Sie ein klares Signal für Rechtsstaatlichkeit und Chancengerechtigkeit im öffentlichen Dienst.

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