Mitarbeiter sollen mitwählen

27. März 2026

Frage: „Unsere Einrichtung soll eine neue Leitung bekommen. Nun kann sich unsere Dienststellenleitung nicht entscheiden und will die beiden Kandidaten per Listen aushängen und die Mitarbeiter entscheiden lassen. Wir denken, dass dies nicht geht. Was meinen Sie?“

Antwort: Das geht nicht. Wer für den Einsatz von Beschäftigten verantwortlich ist, muss eine Auswahlentscheidung treffen. Wenn es dabei zu einer Versetzung, Einstellung etc. kommt, sind Sie als Gremium zu beteiligen. Aber die Mitarbeiter unterschreiben zu lassen, das hat nichts mit einer neutralen und sachlichen Auswahlentscheidung zu tun.

Die Person, für die man sich nicht ausspricht, wird zudem indirekt öffentlich „schlecht gemacht“, das kann ja nicht sein. Und die Mitarbeiter, die nicht unterschreiben haben gleich ein Minus. Das geht nicht. Es entsteht sozialer Druck. Es gibt Hierarchien, Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse. Die können nicht nach unten durchgereicht werden. Und dann quasi noch öffentlich, Wahlen sind ja nicht umsonst anonym – so werden Menschen nur an den Pranger gestellt.

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