Frage: Konkret geht es uns darum, ob der Personalrat bei der festen Vergabe von Mitarbeiter-Parkplätzen nicht mitbestimmungspflichtig ist?
Antwort: Hier geht es um die Ordnung in der Dienststelle. Für Ihre Kollegen aus der freien Wirtschaft ist bereits ausgeurteilt, dass diese bei einer Parkplatzordnung zu beteiligen sind. Es geht um die Ordnung und das Verhalten im Betrieb. Das lässt sich auf jeden Fall auch auf Sie übertragen (BAG, Beschluss vom 7.2.2012, 1 ABR 63/10). Zudem ist der Personalrat auch aus folgenden Erwägungen heraus zu beteiligen:
Es gehört zu Ihren allgemeinen Aufgaben für den Schutz der Beschäftigten zu sorgen. Eine Parkplatzregelung muss das widerspiegeln. Was ist mit Schwerbehinderten, was ist mit Parkplätzen für Frauen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt … diese Aspekte müssen bei der Parkplatzregelung berücksichtigt werden.
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