Der Herbst ist da – haben Sie am Arbeitsplatz genug Licht?

08. Oktober 2025

Wir sind mitten im Herbst – eine sehr schöne Zeit, wie ich finde. Aber leider auch mit weniger Tageslicht. Wir brauchen also genug künstliches Licht in unseren Räumen – auch am Arbeitsplatz. Nach dem ArbSchG, genauer: §§ 3 und 5, hat Ihre Dienststellenleitung den Arbeitsplatz so einzurichten, dass ihre Beschäftigten keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Dazu gehört es auch, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen genug Licht haben. Als Personalrat haben Sie dies zu überwachen. Wo­rauf Sie hier genau achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Hierauf kommt es bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz an

Die Beleuchtungsstärke muss der Arbeitsaufgabe, dem Arbeitsgut und dem Raum (Größe, Grundriss, Fenster) angepasst werden. Seien Sie ganz pragmatisch: Sind die Fenster zu klein? Wenn ja, muss dies durch mehr künstliches Licht ausgeglichen werden.

  • Je kleiner die Details bei der Arbeitsaufgabe, desto heller muss die Beleuchtung sein. Sind kleine Bauteile zusammenzusetzen? Das geht nur mit genügend Licht.
  • Je niedriger der Kontrast, desto heller muss die Beleuchtung sein.
  • Die Beleuchtung sollte im gesamten Tätigkeitsbereich möglichst gleichmäßig sein.
  • Die nähere Umgebung darf nie heller sein als das eigentliche Arbeitsfeld.
  • Direkt- und Reflexblendung sollten vermieden oder möglichst gering gehalten werden.
  • Die Lichtfarbe muss angenehm und die Farbwiedergabe sehr gut sein.
  • Bei älteren Menschen nimmt die Sehschärfe ab – das muss unter anderem durch eine stärkere Beleuchtung ausgeglichen werden.
  • Die Beleuchtung sollte flimmer- und flackerarm sein.
  • Bei Arbeitsplätzen mit unzureichender Tageslichtbeleuchtung sollte wenigstens eine Sichtverbindung ins Freie bestehen.

Mehr zum Thema „Licht am Arbeitsplatz“ erfahren Sie in der DIN EN 12464-1 – hier können Sie alles nachlesen.

Ihr Dienstherr muss handeln

Ihr Dienstherr hat die Pflicht, in regelmäßigen Abständen mit einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die Arbeitsplätze ausreichend beleuchtet sind. Meist wird er dazu auch die Lichtstärke messen müssen. Ihre Sicherheitsfachkraft und der Amtsarzt sollten Ihren Dienstherrn hier fachkundig beraten.

Daneben sollte Ihr Dienstherr bei der Gefährdungsbeurteilung Ihre Kollegen befragen. Wie empfinden sie die Beleuchtung? Zudem ist die Beleuchtungsanlage an sich zu betrachten. Dazu sind

  • Beleuchtungskonzept,
  • Art,
  • Anzahl,
  • Anbringung,
  • Leistungsaufnahme und Lichtfarbe der Lampen,
  • Lichtpunkthöhe über dem Fußboden sowie
  • Wartungszustand der Beleuchtungsanlage zu untersuchen.
Wichtig: Die Kosten trägt der Dienstherr

Muss Ihr Dienstherr hier nachrüsten, kann er die Kosten nicht den Arbeitnehmern auferlegen, § 3 ArbSchG. Kommt er Ihnen mit dieser Idee, können Sie ihm gleich den Wind aus den Segeln nehmen.

Diese 7 Gütemerkmale für Beleuchtung müssen in Augenschein genommen werden

Als Personalrat müssen Sie hier nicht tatenlos zusehen. Sie haben die Pflicht, zu kontrollieren, ob Ihr Dienstherr sich an das ArbSchG hält, und haben einen Informationsanspruch gegen ihn. Also fragen Sie ihn ganz gezielt, ob er sich schon einmal Gedanken über eine ausreichende Beleuchtung am Arbeitsplatz gemacht hat.

Gehen Sie dabei diese 7 Gütemerkmale einer ausreichenden Beleuchtung durch:

  • Gibt es ein ausreichendes Beleuchtungsniveau (Lichtstärke)?
  • Ist der Arbeitsplatz ausreichend mit Tageslicht versorgt?
  • Ist die Leuchtdichteverteilung gut? (Der Raum sollte möglichst gleichmäßig ausgeleuchtet sein.)
  • Gibt es möglichst wenig Blendungen oder störende Reflexionen?
  • Ist die Lichtrichtung abgestimmt?
  • Sind die Lichtfarbe und Farbwiedergabe angenehm?
  • Herrscht Flimmerfreiheit?

Wie Lichtmessung in der Dienststelle korrekt erfolgt

Bei der Lichtmessung ist darauf zu achten, dass die Ergebnisse nicht verfälscht werden. Treten Sie an Ihren Dienstherrn heran und fragen Sie ihn, ob er mögliche Störfaktoren ausgeschaltet hat:

  • Hat er vor Beginn der Messung die Lampen ungedimmt so lange brennen lassen, bis die normale Helligkeit innerhalb der Arbeitsumgebung erreicht ist? Dies ist der Fall, wenn 3 Messungen innerhalb weniger Minuten keine bedeutsamen Veränderungen mehr zeigen.
  • Hat er Abschattungen und Reflexionen vermieden? Dies kann er dadurch gewährleisten, dass bei der Messung der Lichteinfall auf das Messfeld weder durch Personen noch durch Gegenstände, die nicht zur Einrichtung gehören, gestört wird.
  • Im Bereich der eigentlichen Sehaufgabe muss gemessen werden: Der „Ort der Sehaufgabe“ legt die Messhöhe und die Lage der Messebene fest. Bei Büroarbeitsplätzen liegt sie normalerweise bei 0,85 m (Schreibtischhöhe). Bei der teilflächenbezogenen Beleuchtung wird ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 750 Lux auf einer Teilfläche von mindestens 600 mm × 600 mm im Bereich des Arbeitsplatzes erzeugt, z. B. durch eine Arbeitsplatzleuchte.
Hinweis : Welcher Wert wird erreicht?

500 Lux werden für Büroarbeitsplätze empfohlen. Fragen Sie Ihren Dienstherrn, ob er auf diesen Wert kommt.

Nutzen Sie das Tageslicht, so gut es geht

Eine ausreichende Beleuchtung kann ganz leicht sichergestellt werden, wenn Tageslichtanteile genutzt werden. Das geht ohne großen Aufwand:

  • Platzieren Sie Schreibtische nahe an Fenstern und verlagern Sie Tätigkeiten, die mehr Licht benötigen, in Fensternähe.
  • Umbauten sollten tageslichtfreundlich gestaltet werden.
  • Deckenplatten können durch lichtdurchlässige Paneele ersetzt werden.

Großzügige Fensterfronten haben allerdings auch Nachteile: Kälte und Wärme dringen schneller in die Räume ein.

Mein Tipp: Nachteile abmildern

Mithilfe von Abschirmungen, Jalousetten, Markisen oder Vorhängen an den Fenstern kann der Arbeitsbereich gegen Wärme und Kälte von außen sowie vor Lichtreflexionen geschützt werden.

Denken Sie auch an den Pausenraum

Nicht jeder Arbeitsplatz kann mit einem Fenster ausgestattet werden. Zum Ausgleich kann Ihr Dienstherr aber Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume so aussuchen, dass diese ein Fenster haben. Dann können die Kollegen wenigstens hier etwas Tageslicht genießen. Und verlassen Sie sich nicht nur auf Deckenfluter oder Stehlampen. An jedem Schreibtisch sollte auch eine Schreibtischlampe stehen. So kann jeder Arbeitnehmer sein individuelles Lichtbedürfnis stillen.

Helle Farbtöne an Decken und Wänden

Um Tages- und Kunstlicht optimal zu nutzen, sollten Decken und Wände weiß oder sehr hell gestrichen sein. Denn weiß gestrichene Oberflächen reflektieren das Licht 100%ig, wohingegen schwarze Oberflächen überhaupt kein Licht reflektieren. Ihr Dienstherr sollte auch auf helle Farben bei Tischen und Büromöbeln achten. Sagen Sie ihm dies, denn das ist ein einfacher Weg zur sicheren Beleuchtung.

So gehen Sie als Personalrat vor

Verschaffen Sie sich als Personalrat einen Überblick über die Beleuchtungssituation in der Dienststelle. Ihr Dienstherr hat hier eine Auskunftspflicht. Werten Sie auch aus, wie viele Mitarbeiter über Probleme mit den Augen wegen zu geringer Beleuchtung klagen. Besprechen Sie sich mit der Sicherheitsfachkraft. Schlagen Sie dann Ihrem Dienstherrn konkrete Handlungsanleitungen vor. Darauf lässt er sich eher ein, als wenn Sie einen Missstand nur aufzeigen.

Sorgen Sie für ein gutes Lichtklima

Hier habe ich für Sie zusammengefasst, mit welchen Mitteln sich Schatten und Blendungen am Arbeitsplatz vermeiden lassen:

  • Verändern Sie die Lage der Lichtquelle. Stellen Sie eine Lampe auf einen anderen Platz und beobachten Sie, ob die Schattenbildung weniger wird.
  • Verändern Sie die Lage des Arbeitsplatzes. Durch Versetzen des Schreibtischs können Blendungen ausgeschaltet werden.
  • Setzen Sie Leuchten ein, die das Licht aufwärts reflektieren. Das von der Decke reflektierte Licht schafft die besten Sehbedingungen.
  • Hängen Sie Leuchten hoch auf und achten Sie auf Lichtquellen mit einer relativ großen Oberfläche, z. B. Leuchtstofflampen, um eine gleichmäßige Allgemeinbeleuchtung mit wenig Blendung zu erzielen.
  • Bei Neu- und Umbauten sollten Fenster und Oberlichter möglichst auf einer der Sonne abgewandten Seite eingebaut werden, damit der Arbeitsbereich gleichmäßig ausgeleuchtet wird.
  • Schutzbleche, Abdeckungen oder Abtrennungen können starkes Licht, das Blendung verursacht, abschirmen.
  • Tageslicht durch Fenster und Oberlichter sollte mit Decken- und lokalen Leuchten kombiniert werden, um scharfe Schatten und Blendung zu verringern und um optimale Beleuchtungsbedingungen zu erzielen.

Schnell-Check: Beleuchtung

Ob die Beleuchtung an Ihren Arbeitsplätzen ausreichend ist oder nicht, können Sie ganz leicht mit diesem Schnell-Check feststellen:

So prüfen Sie die Lichtverhältnisse

  • Haben die Mitarbeiter Schwierigkeiten, Texte auf Bildschirmen, Papiervorlagen und anderen Arbeitsmitteln zu erkennen und zu lesen?
  • Klagen die Mitarbeiter über brennende und gerötete Augen oder Augenflimmern?
  • Werden sie durch Blendungen oder Reflexionen gestört?
  • Werden die Mitarbeiter aufgrund von Licht und Beleuchtung dabei beeinträchtigt, alle für ihre Arbeit notwendigen Informationen aufzunehmen?
  • Sind sie mit den Augen auffällig dicht am Bildschirm?

Downloads zum Thema

Müssen Sie auch nur hinter eine Frage ein Häkchen setzen, dann ist es an der Zeit, von Ihrem Dienstherrn Abhilfe zu verlangen.

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