Nach harten Verhandlungen und mehreren Streiks in einigen Bundesländern konnten sich die Gewerkschaften und die Arbeitgebervertreter am 14. Februar 2026 doch noch im Tarifstreit um den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einigen. Und ich denke, die Beschäftigten können zufrieden sein.
5,8 % mehr Lohn in 3 Schritten
Die Beschäftigten erhalten 5,8 % mehr Lohn – aber nicht auf einmal, sondern in 3 Schritten:
- 2,8 % ab dem 1.4.2026 (mindestens 100 €)
- 2,0 % ab dem 1.3.2027
- 1,0 % ab dem 1.1.2028
Mehr Geld für Azubis
Um den öffentlichen Dienst auch für Auszubildende bzw. für junge Menschen wieder attraktiver zu machen, gibt es auch hier mehr Geld in mehreren Schritten.
Ausbildungsentgelt
Das Ausbildungsentgelt steigt um 150 € in 3 Schritten:
- 60 € (April 2026)
- 60 € (März 2027)
- 30 € (Januar 2028)
Werden Auszubildende übernommen, werden sie in die Erfahrungsstufe 1 eingruppiert. Nach einem Jahr rücken sie in Stufe 1 vor. Diese Stufenlaufzeit verkürzt sich um 6 Monate ab der Abschlussnote „Befriedigend“ oder besser (ab März 2026).
Abschlussprämien sind festgelegt
Wer mit „Gut“ oder „Sehr gut“ abschließt, erhält 500 € als Prämie, wer mit „Befriedigend“ oder „Ausreichend“ abschließt, 400 €.
Erstmals in den TVA-L (Tarifvertrag für Auszubildende der Länder) Pflege aufgenommen wurde die Pflegefachassistenz. Und die VWL Ost (Vermögenswirksame Leistungen) betragen nun wie im Westen 13,29 €.
Schicht- und Wechselschichtzulagen steigen ab 1.7.2026
Wer in ständiger Wechselschicht arbeitet, erhält ab Juli 200 €/Monat (statt bisher 105 €), in Kliniken sind es sogar 250 € (bisher 130 €).
Wer nicht in ständiger Wechselschicht arbeitet, erhält 1,19 €/Std. (bisher 0,63 €).
Wer in ständiger Schicht arbeitet, erhält 100 €/Monat (statt bisher 40 € bzw. 60 € in den Kliniken). Ansonsten gibt es bei Schichtarbeit 0,60 €/Std. (bisher 0,24 €).
Höhere Überstundenzuschläge bei Teilzeit (ab 1.7.2026)
Überstundenzuschläge gibt es ab 1.7.2026 ab der ersten Stunde über individueller Arbeitszeit, wenn kein zeitnaher Ausgleich erfolgt (bisher erst ab Erreichen der Vollzeitgrenze (z. B. 40 Std.)).
Neu ist, dass eine Teilzeitkraft mit 20 Std./Woche ab der 21. Stunde Zuschläge erhält.
Endlich: Ost-West-Angleichung
Wer 15 Jahre im öffentlichen Dienst tätig war, ist ordentlich unkündbar. Dies galt bislang nur im Westen, doch ab dem 1.1.2027 gilt es nun auch in Ostdeutschland.
Auch die Arbeitszeiten wurden angeglichen. So werden nun in den Unikliniken Ost (Rostock, Greifswald, Jena) ab 1.1.2027 statt 40 Wochenstunden 39 Stunden (2027) gearbeitet, ab dem 1.1.2029 38,5 Stunden.
Studentische Beschäftigte erhalten höhere Mindeststundenlöhne
Ab dem Sommersemester 2026 erhalten studentische Beschäftigte 15,20 € pro Stunde, ab dem Sommersemester 2027 sind es dann 15,90 € pro Stunde. Hiervon betroffen sind sage und schreibe 300.000 studentische Kräfte. Das ist schon eine hohe Zahl von Menschen, die nun profitieren können.
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