Kennen Sie die EAA?

06. Mai 2026

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind ein zentrales Instrument zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie wurden im Zuge gesetzlicher Neuerungen in Deutschland geschaffen, um Dienststellenleitungen bei Fragen rund um die Beschäftigung, Ausbildung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen gezielt zu unterstützen. Ziel der EAA ist es, Dienststellenleitungen eine niedrigschwellige, transparente und unbürokratische Beratung anzubieten und gleichzeitig bestehende Hürden im Einstellungsprozess abzubauen.

Die EAA als Wegweiser

Die EAA fungieren als Lotsen im komplexen System der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe. Dienststellenleitungen sehen sich häufig mit einer Vielzahl an Zuständigkeiten, Fördermöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Genau hier setzen die EAA an: Sie bündeln Informationen, beraten individuell und vermitteln bei Bedarf an zuständige Stellen wie Integrationsämter, Agenturen für Arbeit oder Rehabilitationsträger. Dadurch wird der Zugang zu Unterstützungsleistungen erheblich vereinfacht.

EAA bieten Hilfe im Förderdschungel

Ein wesentlicher Aufgabenbereich der EAA ist die Information über Fördermöglichkeiten. Dazu gehören beispielsweise finanzielle Zuschüsse bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen, Unterstützung bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen oder Hilfen zur Qualifizierung. Dienststellenleitungen erhalten so konkrete Hinweise, wie sie Inklusion in ihrer Dienststelle praktisch umsetzen können, ohne die bürokratischen Herausforderungen allein bewältigen zu müssen.

Rechtsberatung der EAA

Darüber hinaus beraten die EAA auch zu rechtlichen Fragen. Hierzu zählen etwa die gesetzlichen Verpflichtungen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, Regelungen zum Kündigungsschutz oder Fragen zur Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen. Diese Beratung schafft Rechtssicherheit, was insbesondere für öffentliche Verwaltungen und größere Organisationseinheiten von Bedeutung ist.

Sie gehören mit dazu

In diesem Zusammenhang spielen Sie als Personalrat eine wichtige Rolle. Als Interessenvertretung der Beschäftigten ist der Personalrat in viele personelle Maßnahmen einzubeziehen und verfügt über Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte, etwa bei Einstellungen, Versetzungen oder der Gestaltung von Arbeitsplätzen. Bei Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen arbeiten Sie als Personalrat eng mit der Dienststellenleitung und der Schwerbehindertenvertretung zusammen. Sie achten darauf, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben und inklusive Maßnahmen sozialverträglich umgesetzt werden. Gleichzeitig können Sie eine unterstützende Funktion einnehmen, indem Sie Inklusion aktiv fördern und entsprechende Initiativen innerhalb der Dienststelle begleiten. Denken Sie hier auch vor allen Dingen daran, eine Inklusionsvereinbarung in der Dienststelle zu schließen.

Wenn Sie dies schon getan haben, denken Sie auf jeden Fall daran, die Inklusionsvereinbarung zu aktualisieren und anzupassen. Inklusion ist ja kein statischer Vorgang.

Mein Tipp: Bleiben Sie in Kontakt

Sie als Personalrat können regelmäßige Austauschrunden (z. B. einmal jährlich) mit der Dienststellenleitung, der Schwerbehindertenvertretung und ggf. den EAA anstoßen. Dadurch bleiben Themen wie Förderung, Besetzungsverfahren oder Arbeitsplatzgestaltung kontinuierlich auf der Agenda.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung bei der konkreten Umsetzung von Inklusion im Betrieb bzw. in der Dienststelle. Die EAA helfen beispielsweise bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, organisieren Kontakte zu Bildungsträgern oder begleiten Integrationsprozesse. Dabei arbeiten sie eng mit verschiedenen Akteuren zusammen, um passgenaue Lösungen für Dienststellenleitungen und Beschäftigte zu entwickeln.

Fachkräftesicherung als Ziel

Die EAA leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. In Zeiten des demografischen Wandels und zunehmenden Fachkräftemangels gewinnen Menschen mit Behinderungen als potenzielle Arbeitskräfte immer mehr an Bedeutung. Durch gezielte Beratung und Unterstützung helfen die EAA, dieses Potenzial besser zu erschließen und langfristig zu sichern.

Ein zentrales Merkmal der EAA ist ihre Unabhängigkeit und Neutralität. Sie beraten trägerübergreifend und orientieren sich ausschließlich am Bedarf der Dienststellenleitungen. Dadurch entsteht Vertrauen.

Fazit: Nutzen Sie die EAA

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber eine wichtige Schnittstelle zwischen Dienststellenleitungen und dem System der beruflichen Teilhabe darstellen. Sie tragen dazu bei, Informationsdefizite abzubauen, Prozesse zu vereinfachen und Inklusion im Arbeitsleben aktiv zu fördern. Durch ihre Arbeit unterstützen sie nicht nur Dienststellenleitungen, sondern leisten auch einen entscheidenden Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft.

Die EAA in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://kurzlinks.de/bih-eaa-ansprechpersonen-finden

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