Man muss sich manchmal schon wundern, was Bewerber in Absagen zu hören bekommen. Einem Mann wurde z. B. mit der Begründung abgesagt, weil „unsere sehr kleinen, filigranen Teile eher etwas für flinke Frauenhände“ sind. Dass bei dieser Steilvorlage eine Diskriminierungsklage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) folgen muss, ist doch klar (Landesarbeitsgericht Nürnberg, 13.12.2022, Az. 7 Sa 168/22).
Der Fall: Ein Mann hatte sich auf eine Stelle als Bestücker für Digitaldruckmaschinen beworben. Er bekam die Stelle nicht, dafür aber eine schriftliche Absage, dass „die sehr kleinen, filigranen Teile eher etwas für flinke Frauenhände“ seien. Der Mann erhob eine Entschädigungsklage wegen Diskriminierung.
1,5 Bruttomonatsgehälter für den Bewerber
Das Urteil: Der abgelehnte Bewerber war erfolgreich. Es lag eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts vor. Diese war auch nicht gerechtfertigt. Insbesondere erfordert es die Tätigkeit nicht, dass die Stelle mit einer Frau besetzt wird.
Der Arbeitgeber verteidigte sich noch damit, er habe nur zum Ausdruck bringen wollen, dass kleine Hände und feingliedrige Finger für die Arbeit als Bestücker der Digitaldruckmaschinen erforderlich seien. Selbst wenn man ihm dies glaubt, kann die Formulierung jedenfalls als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden. Damit aber muss der Arbeitgeber den vollen Gegenbeweis führen, dass er eben nicht gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen hat. Das konnte er nicht. In der Höhe erachteten die Richter 1,5 Bruttomonatsgehälter als Entschädigung für ausreichend. Denn die Benachteiligung war nicht strukturell verfestigt und zudem nur eine einmalige Sache.
FAZIT
Auf die Indizien kommt es an
An diesem Fall sieht man sehr schön, dass der Erfolg einer Diskriminierungsklage vor allen Dingen von den Indizien abhängt, die man zur Untermauerung der Diskriminierung vortragen kann. Solche Indizien können sein:
● schriftliche Statements
● Äußerungen vor Zeugen
Ihre Kolleginnen und Kollegen sollten hier wachsam sein und solche Indizien sammeln.
Prüfen Sie
Mit dieser Checkliste können Sie den Arbeitsalltag auf mögliche Diskriminierungen prüfen. Wo immer Sie eine Benachteiligung feststellen und keine plausible Rechtfertigung finden, müssen Sie an Ihren Dienstherrn herantreten und für Abhilfe sorgen.
Checkliste: Sind Ihre Dienstvereinbarungen diskriminierungsfrei?
- Gibt es Regelungen, die besondere Leistungen für bestimmte Tätigkeiten vorsehen, mit denen überwiegend Arbeitnehmer eines Geschlechts, Ethnie oder Herkunft beschäftigt sind?
- Gibt es für diese Leistungen eine Rechtfertigung?
- Gibt es Regelungen, die bestimmte Leistungen, Vor- oder Nachteile an ein bestimmtes Alter anknüpfen (Urlaub, Entgelt, Arbeitszeit)?
- Gibt es hierfür eine Rechtfertigung?
- Bei Leistungen, die an den Familienstand anknüpfen: Werden Lebenspartner gleichgestellt?
- Sind Teilzeitbeschäftigte überwiegend Frauen? Werden sie schlechter eingruppiert, bezahlt als Vollzeitler?
- Gehen vorwiegend Frauen in Elternzeit? Dies kann auf eine mittelbare Diskriminierung hindeuten. Wie wird die Rückkehr gestaltet? Landen diese Arbeitnehmer auf einer schlechteren Stelle?
- Haben alle Beschäftigte gleichen Zugang zu Schulungen?
- Gibt es bei Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen ein transparentes, nachvollziehbares Verfahren?
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