Aktuelle Dienstfähigkeit reicht nicht für Übernahme ins Beamtentum

05. März 2026

Verbeamtet werden kann nur, wer auf lange Sicht wohl dienstfähig und gesund bleibt. Warum ist das so? Weil Beamte staatsfinanziert sind, auch im Ruhestand, etwa über die großzügigen Beihilferegelungen. Das muss sich über eine lange Dienstfähigkeit rechnen. Im folgenden Fall war es nicht zu erwarten (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 11.12.2025, Az. 2 A 4.25).

Der Fall: Ein Tarifbeschäftigter des BND klagte auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe, nachdem der Dienstherr ihm das verwehrt hatte. Der Beschäftigte hat eine chronisch fortschreitende Nierenerkrankung, Bluthochdruck und erhöhte Cholesterinwerte. Ein Grad der Behinderung lag nicht vor. Auch wenn eine vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit nicht sehr wahrscheinlich ist, wird im weiteren Lebensverlauf doch mit deutlich steigenden krankheitsbedingten Ausfallzeiten zu rechnen sein. Es handle sich hier um eine chronische Erkrankung mit klarer Risikokurve.

Beschäftigter scheiterte

Das Urteil: Das BVerwG stellte klar, dass die gesundheitliche Eignung prognostisch zu bestimmen sei. Die Prognose ist bis zur gesetzlichen Altersgrenze zu stellen. Aktuelle Dienstfähigkeit ist zwar gegeben, das reicht aber nicht. Es fehlt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, die Dienstpflichten dauerhaft und in vollem Umfang erfüllen zu können. Daher ist die Ablehnung in diesem Fall gerechtfertigt.

Tricksereien verboten!

Das Urteil ist nachvollziehbar, aber bitter für den Beschäftigten. Denn eine Prognose muss nicht eintreten, der Beschäftigte könnte auch sein ganzes restliches Leben dienstfähig bleiben. Lassen Sie sich vor dem Hintergrund des Urteils aber nicht auf Spielchen ein, schwindeln Sie nicht bei Vorerkrankungen. Das ist Betrug und kann weitreichende Konsequenzen für Sie haben!

Dienstfähigkeit Verbeamtung
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