Ein (neu) in katholischer Trägerschaft geführtes Klinikum darf dem langjährigen Chefarzt der Gynäkologie im Rahmen des Direktionsrechts Vorgaben dahingehend machen, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Klinik nicht durchgeführt werden dürfen (Arbeitsgericht (ArbG) Hamm, 8.8.2024, Az. 2 Ca 182/25).
Ein Chefarzt hatte eine Nebentätigkeitsgenehmigung, mit der er ambulante Behandlungen und Beratungen sowie ambulante Reproduktionsmedizin vornehmen und privatambulante Sprechstunden abhalten durfte. Diese kann aber eingeschränkt werden, und zwar darf sie Schwangerschaftsabbrüche ausschließen.
Der Fall: Ein Chefarzt der Gynäkologie war seit über 10 Jahren bei einem Krankenhaus beschäftigt, das zunächst unter Trägerschaft der evangelischen Kirche stand. Im Dezember 2024 übernahm ein katholischer Träger das Krankenhaus im Rahmen eines Betriebsübergangs.
Dieser Träger erteilte im Januar 2025 eine Dienstanweisung, in der unter anderem Folgendes sinngemäß stand:
- Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht mehr durchgeführt werden.
- Es gilt nur eine Ausnahme: Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes sind akut bedroht, und es gibt keine medizinisch mögliche Alternative, das Leben des ungeborenen Kindes zu retten.
Der Chefarzt der Gynäkologie legte gegen diese Einschränkung und die neue Dienstanweisung Klage ein.
Das Urteil: Das ArbG wies die Klage ab. Begründet wurde dies damit, dass das Krankenhaus im Rahmen seines Direktionsrechts berechtigt war, entsprechende Vorgaben zu erlassen. Dies galt sowohl für die Tätigkeit innerhalb des Krankenhauses als auch für die zulässige Nebentätigkeit in der Privatpraxis. Die Einschränkung durch die Dienstanweisung von Januar 2025 war daher rechtmäßig.
Schauen Sie bei Dienstanweisungen genau hin
1. Dienstanweisungen genau prüfen, nicht einfach akzeptieren
Dienstanweisungen sind ein wichtiger Bestandteil der internen Organisation einer Behörde. Sie regeln, wie Aufgaben ausgeführt werden sollen und welche Vorgaben zu beachten sind. Gerade bei kirchlichen Arbeitgebern, die ein besonderes Selbstbestimmungsrecht haben, kann es vorkommen, dass sehr weitreichende Vorgaben erlassen werden. Für Sie als Personalrat ist es daher entscheidend, jede neue Anweisung kritisch zu prüfen. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Anweisung formal korrekt ist, sondern auch darum, ob sie im Einklang mit dem geltenden Arbeitsrecht und den vertraglichen Vereinbarungen steht.
2. Nebentätigkeiten sorgfältig betrachten und dokumentieren
Genehmigungen für Nebentätigkeiten werden oft einmalig erteilt und gelten zunächst scheinbar dauerhaft. Denken Sie als Personalrat aber daran, dass Dienstherren jederzeit Anpassungen oder Einschränkungen vornehmen können, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern oder wenn die Nebentätigkeit gegen die Grundsätze des Dienstherrn verstößt.
3. Kolleginnen und Kollegen frühzeitig informieren und beraten
Dienstanweisungen und Änderungen bei Nebentätigkeiten greifen oft tief in den Arbeitsalltag ein. Sie als Personalrat haben die Aufgabe, betroffene Kolleginnen und Kollegen frühzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Dazu gehört, aufzuklären, welche Handlungsspielräume es gibt, welche Schritte bei Unklarheiten oder Konflikten unternommen werden können und welche internen und externen Anlaufstellen Unterstützung bieten.
Ein gut informierter Personalrat wirkt damit nicht nur präventiv, sondern stärkt auch das Vertrauen im Team und sorgt für ein faires Miteinander.
4. Rechtliche Beratung frühzeitig einbeziehen
Manchmal ist es nicht möglich, alle Fragen allein zu klären. Gerade bei komplexen Anweisungen oder widersprüchlichen Vorgaben kann es notwendig sein, rechtlichen Rat einzuholen. Personalräte sollten wissen, welche Möglichkeiten der Beratung bestehen – sei es über Fachanwälte, Gewerkschaften oder behördliche Rechtsstellen. Eine frühzeitige Prüfung verhindert, dass Probleme eskalieren, und sorgt dafür, dass die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt bleiben.
5. Konsequenzen transparent machen
Es ist wichtig, dass alle Beteiligten die Auswirkungen von Dienstanweisungen verstehen. Jede Anweisung kann sowohl die Arbeitsweise als auch die persönlichen Rechte der Mitarbeitenden betreffen. Machen Sie als Personalrat deshalb transparent, welche Konsequenzen bestimmte Vorgaben haben können, beispielsweise Einschränkungen bei Nebentätigkeiten, Änderungen in der Arbeitsorganisation oder ethische Richtlinien, die beachtet werden müssen.
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