Einstellung: Arbeitsagentur darf nicht vergessen werden

06. Oktober 2025

Arbeitgeber in der freien Wirtschaft sind verpflichtet, zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitslosen besetzt werden können, § 164 SGB IX. Dazu müssen sie Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Öffentliche Arbeitgeber müssen frei werdende Stellen der Agentur sogar melden, § 165 SGB IX. Wer dies vergisst, muss zahlen (Arbeitsgericht Düsseldorf, 13.8.2025, Az. 13 Ca 2388/25).

Der Fall: Ein Betriebswirt und promovierter Jurist hat einen Grad der Behinderung von 90. Er bewarb sich in einem Unternehmen mit einem Betriebsrat und einer Schwerbehindertenvertretung (SBV). Diese hatte eine Stelle „Abteilungsreferent Digitalisierung & Automatisierung“ ausgeschrieben. Einen Vermittlungsauftrag an die Bundesagentur für Arbeit gab es aber nicht. Der Bewerber gab seine Schwerbehinderung an und wurde zunächst auch nach seinen Gehaltsvorstellungen gefragt. Ihm wurde dann aber abgesagt, ebenso wie allen anderen Bewerbern. Es wurde niemand eingestellt. Der Betriebswirt klagte auf eine Entschädigung von rund 37.500 € nach § 15 Abs. 2 AGG.

Arbeitgeber muss zahlen

Das Urteil: Der Arbeitgeber musste eine Entschädigung zahlen, aber nur rund 10.625 €. Dass der Arbeitgeber sich nicht ordnungsgemäß mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzte, ist ein ausreichendes Indiz für eine Diskriminierung. Der Arbeitgeber konnte sich hier auch nicht dadurch entlasten, dass er dargelegt hatte, der Bewerber sei ungeeignet gewesen. Für die Höhe der Entschädigung wurden 1,5 Bruttomonatsverdienste angenommen.

Fazit: Kleiner Fehler, große Wirkung

Dienstherren müssen hier genauer arbeiten und darauf achten, dass die Verfahren gegenüber schwerbehinderten Menschen eingehalten werden. Alles andere kann teuer werden. Achten Sie im Rahmen Ihrer Mitbestimmung darauf, dass die Agentur für Arbeit ordnungsgemäß beteiligt wird.
Geben Sie dieses Urteil auch an Ihre SBV weiter. Der Schwerbehindertenschutz muss eingehalten werden.

Arbeitsagentur Einstellung
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