Gleichstellungsbeauftragte: Das Amt ist für Frauen – nicht binären Personen darf abgesagt warden

07. Juni 2023

Eine nicht binäre Person darf bei der Stellenbesetzung einer Gleichstellungsbeauftragten ungleich behandelt werden, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen (24.2.2023, Az. 16 Sa 671/22). Das sollten Sie als Personalrat wissen, da Sie bei Einstellungen zu beteiligen sind.

Der Fall: Eine Hochschule hatte eine Stelle als Gleichstellungsbeauftragte ausgeschrieben. Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) sieht für die Besetzung des Amts der Gleichstellungsbeauftragten eine Frau vor. Ein Bewerber, der sich keinem Geschlecht zugehörig ansah, bewarb sich hierauf und beschrieb sich in seiner Bewerbung als nicht binäre Person.

Die Zurückweisung der Hochschule

Die Hochschule berücksichtigte den Bewerber für die Stelle nicht. Sie sah sich durch § 42 NHG schon formell an der Einstellung eines nicht weiblichen Bewerbers gehindert.

Bewerber klagte

Der Bewerber nahm die Absage daraufhin nicht so ohne Weiteres hin. Er wollte eine Entschädigung erhalten und klagte.

Die Auffassung des LAG Niedersachsen

Das Urteil: Die Entschädigungsklage wurde abgewiesen. Zwar kann ein Mann grundsätzlich in gleicher Weise wie eine Frau an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mitwirken und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln. Dies gilt jedoch nicht, wenn für einen Teil der Tätigkeiten das weibliche Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung ist. Das ist etwa der Fall, wenn Gleichstellungsbeauftragte insbesondere als Ansprechpartnerin bei sexuellen Belästigungen fungieren, deren Hauptbetroffene immer noch Frauen sind.

Sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung

Der Bewerber wurde zwar gegenüber Bewerberinnen ungleich behandelt. Die Hochschule durfte den Bewerberkreis für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten allerdings auf Frauen beschränken.

Nach dem beschriebenen Aufgabenbereich berät die Gleichstellungsbeauftragte Hochschulangehörige in allen Fragen der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Studium und Beruf mit Familien- und Care-Aufgaben sowie in Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung. Vor allem die letzteren Themen betreffen in erster Linie Frauen und sind besonders heikel.

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