Nachzahlung von 36.500 € für die Bürgermeisterin

02. Juni 2025

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das sollte im Jahr 2025 eigentlich keine Frage mehr sein. Und dennoch gibt es den Gender-Pay-Gap immer noch, und deswegen musste eine Bürgermeisterin ihr Recht auf diskriminierungsfreie Bezahlung vor Gericht durchsetzen (Verwaltungsgericht Freiburg, 29.4.2025, Az. 5 K 2541/23).

Der Fall: Eine Bürgermeisterin schied aus ihrem Amt aus und erfuhr dabei, dass ihr Nachfolger direkt in eine höre Besoldungsgruppe von 2 möglichen Gruppen eingruppiert wurde. Das war für sie der Beweis, dass sie von Anfang an nicht gleichgestellt, also zu niedrig eingruppiert, gewesen sei. Das heißt, dass ihr auch zu wenig Entgelt gezahlt wurde. Also klagte sie wegen diskriminierender Eingruppierung auf die Gehaltsdifferenz. ​

ADIUVA Impuls

Haben Sie Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder zu einem anderen Bereich des Arbeits- oder Dienstrechts? Dann schreiben Sie mir an: markatou@personalrat-heute.de. Ich antworte Ihnen gerne!

Bürgermeisterin wurde diskriminiert

Das Urteil: Die Bürgermeisterin gewann, das Gericht schloss sich ihr an. Sie erhält eine Nachzahlung von 36.500 € – die Gehaltsdifferenz zu ihrem männlichen Kollegen.

Fazit: Berufung zugelassen

Die Gemeinde kann noch in Berufung gehen, hier könnte der Fall also noch mal anders entschieden werden. Ich halte das jedoch für unwahrscheinlich. Wir werden Sie aber umgehend informieren, sollte sich am Urteil etwas ändern!

Entgeltgleichheit
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge