Bei Fotos auf Instagram & Co. wird ständig getäuscht. Ein Filter, die Beine länger, die Falten weg – was hier nur etwas affektiert wirkt und auch ein wenig amüsant ist, kann im Berufsleben ganz andere Konsequenzen haben. Schummeln kann hier die Verbeamtung kosten (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17.9.2025, Az. 1 K 5204/24).
Der Fall: Eine angestellte Lehrerin wollte verbeamtet werden. Dazu musste sie sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Der zuständigen Amtsärztin erklärte sie, sie sei vor Kurzem zur Abklärung einer Bauchraumverhärtung operiert worden. Die Amtsärztin verlangte weitere Unterlagen und gab der Lehrerin den Hinweis, dass sie ihre Erklärung über die Schweigepflichtentbindung auch widerrufen könne. Dies tat die Lehrerin auch – und vereinbarte einfach einen neuen Termin bei demselben Gesundheitsamt für eine neue amtsärztliche Untersuchung, aber bei einer anderen Amtsärztin. Hier sagte sie dann nichts von der Operation wegen der Bauchraumverhärtung. Die Amtsärztin wollte ihr daraufhin die für die Verbeamtung notwendige gesundheitliche Eignung attestieren. Bevor es zur Verbeamtung kam, fiel die doppelte Untersuchung auf. Die Verbeamtung wurde abgelehnt, wegen Täuschung und damit mangelnder charakterlicher Eignung als Lehrerin. Die Lehrerin ging rechtlich gegen die Ablehnung vor.
Lehrer sollen Vorbild sein
Das Urteil: Die Lehrerin hatte das Land zu ihren Gunsten getäuscht. So wollte sie sich das Attest für die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung erschleichen. Dies ist mit dem Leitbild eines Lehrers nicht zu vereinbaren. Lehrer haben eine Erziehungsfunktion, sind ein Vorbild für aufrichtiges und regelkonformes Verhalten. Dieses Leitbild wird durch ein solches Verhalten nachhaltig beschädigt. Ob die Bauchraumverhärtung dabei medizinisch relevant ist, spielt keine Rolle. Bei der ersten Amtsärztin war der Lehrerin klar geworden, dass die Verbeamtung auch von der Abklärung der Bauchraumverhärtung abhängen würde. Deswegen entschloss sie sich zu dieser arglistigen Täuschung.
Warum ist die gesundheitliche Eignung so wichtig?
Die gesundheitliche Eignung ist so wichtig bei der Verbeamtung, weil der Staat mit der Verbeamtung eine besondere Verpflichtung eingeht – sowohl gegenüber dem Beamten als auch umgekehrt. Hier sind die wichtigsten Gründe:
• Lebenslange Versorgung durch den Staat
Beamte erhalten nach ihrer aktiven Dienstzeit eine Pension – unabhängig davon, ob sie krank werden oder nicht. Der Staat trägt ein finanzielles Risiko, wenn jemand frühzeitig dienstunfähig wird.
• Dienstunfähigkeit = vorzeitige Pensionierung
Wenn ein Beamter dienstunfähig wird (körperlich oder psychisch), kann er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden – oft ohne jemals voll gearbeitet zu haben. Der Staat zahlt trotzdem lebenslang Versorgung, ggf. über Jahrzehnte. Deshalb muss vorher geprüft werden, wie wahrscheinlich solch ein Fall ist.
• Verbeamtete haben besonderen Bestandsschutz
Ein Beamtenverhältnis ist besonders geschützt – Entlassung ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. bei schweren Verfehlungen oder dauerhafter Dienstunfähigkeit). Der Dienstherr muss sicher sein, dass die Person dauerhaft belastbar ist.
• Verlässlichkeit im Dienst
Viele Beamtenberufe (z. B. Lehrer, Polizei, Justiz, Verwaltung) erfordern eine langfristige Einsatzfähigkeit. Häufige Ausfälle oder eine vorzeitige Dienstunfähigkeit belasten das System.
• Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Der Staat hat eine Pflicht, seine Beamten zu schützen – etwa vor Aufgaben, die sie überfordern oder krank machen könnten. Durch die Untersuchung kann frühzeitig erkannt werden, ob jemand für bestimmte Aufgaben (z. B. Schichtdienst bei der Polizei,) gesundheitlich geeignet ist. So soll der Staat vor Unkosten, aber auch die Person vor einem Gesundheitsschaden geschützt werden.
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