Diskriminierung bei der Einstellung – was es da für Fälle gibt und für menschliche Abgründe, das ist schier unglaublich. So wie in folgendem Fall, in dem ein Arbeitgeber seine Abneigung gegen oder Angst vor Transsexuellen so gar nicht im Griff hatte (Arbeitsgericht Koblenz, 9.2.2022, Az. 7 Ca 2291/21).
Die transsexuelle Bewerberin
Ein Arbeitgeber suchte Anlagenmechaniker. Genauer schrieb er in seiner Stellenanzeige, dass er „coole Typen“ suche. Es bewarb sich eine Elektrotechnikerin sowie Mess- und Regelmechanikerin. Das Bewerbungsschreiben unterzeichnete sie mit „Frau Markus …“. Das Pikante an dem Fall: Der Arbeitgeber und die Bewerberin hatten schon mal gemeinsam eine Kundin betreut. Die Bewerberin war damals selbstständig tätig.
Der Arbeitgeber leitete die Bewerbung an die frühere Kundin weiter mit der Bemerkung: „Was läuft da nur falsch?“ sowie einem Smiley mit heruntergezogenen Mundwinkeln.
Die Bewerberin klagte daraufhin auf eine Entschädigung wegen Geschlechts- und Altersdiskriminierung und auch weil ihre Bewerbung einfach an Dritte weitergeleitet wurde. Biologisch sei sie zwar ein Mann, fühle sich aber als Frau. Dies konnte sie auch gutachterlich belegen.
Der Arbeitgeber konterte, dass die Bewerberin nach ihrer Erscheinung und ihrem Namen ein Mann sei. Also könne auch keine Diskriminierung vorliegen.
Bewerberin erhält 6.000 € Entschädigung
Die Richter standen auf der Seite der Bewerberin. Denn mit der rein männlichen Berufsbezeichnung in der Stellenausschreibung konnte sie ein Indiz für eine Diskriminierung vorlegen. Die Bewerberin war im gesamten Verfahren als Frau aufgetreten. Sie ist transsexuell, auch ohne eine Vornamensänderung, Geschlechtsangleichung oder einen Statuswechsel des Geschlechts durchgeführt zu haben.
Der Arbeitgeber wiederum konnte nicht glaubhaft darlegen, dass die sexuelle Identität keinen Einfluss auf seine Auswahlentscheidung hatte. Deswegen wurden der Bewerberin 5.000 € (= 1,5 Bruttomonatsgehälter der ausgeschriebenen Stelle) als Entschädigung und 1.000 € wegen der unberechtigten Weiterleitung der Bewerbung zugesprochen.
Wo bleibt die Toleranz?
Ich kann mich über solche Verhaltensweisen wirklich nur wundern. Wir leben im Jahr 2022 und wissen doch mittlerweile wirklich genug über Transsexualität, Transgender etc., müssten also eigentlich damit umgehen können. Als Personalrat sind Sie bei Auswahlentscheidungen, aber auch bei Beförderungen zu beteiligen. Machen Sie hier klar, dass bei diesen Entscheidungen Kompetenz den Ausschlag geben muss und nicht das Geschlecht, die sexuelle Identität, das Alter oder die ethnische Herkunft! Leider ist die Gesellschaft hier noch nicht tolerant genug.
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